CR-1 Visum: Greencard für Ehepartner von US-Staatsbürgern

Kategorie: Greencard, US-Visa-Typen

Sie sind mit einem US-Staatsbürger verheiratet und möchten gemeinsam in den USA leben? Das CR-1/IR-1 Visum ist der erste Schritt zur Greencard. Hier lesen Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Unterlagen nötig sind und worauf Sie nach der Einreise achten sollten.

CR-1 Visum für Ehepartner von US-Bürgern

Wer kann ein CR-1 Visum beantragen?

Das CR-1/IR-1 Visum ist ein Einwanderungsvisum für Ehepartner von US-Staatsbürgern. Auch gleichgeschlechtliche Ehen sowie rechtlich gleichgestellte Partnerschaften sind antragsberechtigt. Wichtig ist: Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Antrags rechtsgültig geschlossen sein. 

Auch Ehepartner von Greencard-Inhabern können eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen – allerdings ist die Zahl der jährlich verfügbaren Greencards für diese Gruppe begrenzt. Überschreiten die eingereichten Petitionen das Kontingent, kommt es zu einer Warteliste. Derzeit (Stand: Oktober 2025) können Einwanderungsvisa vergeben werden für Petitionen, die im Februar 2024 eingereicht worden sind. Es ist jedoch möglich, dass sich dies im Verlauf des Verfahrens wieder ändert. Für bestimmte Staatsangehörige – z. B. aus China – gelten eigene, teils längere Wartezeiten. Der aktuelle Stand wird monatlich im Visa Bulletin des US-Außenministeriums veröffentlicht.

Der Weg zur CR-1/IR-1-Greencard in drei Schritten

Der Antrag auf ein CR-1 oder IR-1 Visum ist mehrstufig aufgebaut und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Ehepartner von US-Staatsbürgern oder Greencard-Inhabern durchlaufen in der Regel drei zentrale Phasen – vom Einreichen der Petition über den Visumsantrag bis zur eigentlichen Einreise in die USA. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den Ablauf.

1. Einreichen der I-130-Petition

Im ersten Schritt reicht der US-Ehepartner eine Petition (Formular I-130 und I-130A) bei der USCIS ein. Erforderlich sind Nachweise über die Staatsbürgerschaft oder den Status als Lawful Permanent Resident sowie die Heiratsurkunde. Ferner muss der Nachweis erbracht werden, dass es sich bei der Ehe nicht um eine Scheinehe handelt, die nur zur Erlangung einer Greencard geschlossen wurde. 

Die frühere Möglichkeit, die Petition direkt bei der USCIS-Zweigstelle in Frankfurt einzureichen, gibt es nicht mehr – die Zweigstelle wurde geschlossen. Es besteht jedoch weiterhin die Option des sogenannten „direct consular filing“ beim US-Konsulat in Frankfurt – allerdings nur in Ausnahmefällen und ausschließlich für US-Staatsbürger. Greencard-Inhaber müssen die Petition für ihren Ehegatten in jedem Fall direkt bei der USCIS in den USA einreichen und können diese Ausnahmeregelung nicht nutzen.

2. Beantragung des CR-1 Visums beim US-Konsulat

Nach Genehmigung der Petition durch die USCIS (oder das US-Konsulat in Frankfurt), informiert die USCIS den US-Ehepartner, während das National Visa Center (oder das US-Konsulat) den ausländischen Antragsteller kontaktiert. 

Nun beginnt die eigentliche Visumsbeantragung beim US-Konsulat in Frankfurt. Eingereicht werden u. a.:

  • Onlineformular DS-260
  • Finanznachweise (Formular I-864)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Weitere Dokumente zur Person, zur Ehe und zur Vermögenssituation

Zudem ist eine medizinische Untersuchung (Medical Examination) bei einem vom Konsulat bzw. des U.S. Department of State zugelassenen Arzt vorgeschrieben. Der sogenannte Medical Report wird direkt an das Konsulat übermittelt. Der Antragsteller muss persönlich zum Visumtermin erscheinen.

3. Einreise in die USA und Greencard-Ausstellung

Wird das Visum erteilt, wird dem Antragsteller das Einwanderungsvisum in den Reisepass eingedruckt. Einen geschlossenen Umschlag mit den Untersuchungsergebnissen, den er dem US-Grenzbeamten bei der Einreise ungeöffnet vorlegen muss, erhält er in Frankfurt in der Regel nicht mehr. Das Verfahren ist vollständig elektronisch. 

Die Einreise muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Zu beachten ist: Das Führungszeugnis darf bei Einreise nicht älter als zwei Jahre, der medizinische Bericht (Medical Report) nicht älter als sechs Monate sein. Das Konsulat begrenzt die Gültigkeit des Visums in der Regel entsprechend.

Vor der Einreise muss außerdem die USCIS Immigrant Fee in Höhe von 235 USD online bezahlt werden. Sie deckt die Herstellung und Zustellung der Greencard ab. Diese wird nach der Einreise automatisch an die angegebene US-Adresse geschickt – häufig erst Wochen oder Monate später.

Bei Einreise erhält der Antragsteller vom Grenzbeamten in der Regel einen I-551-Stempel für Lawful Permanent Resident in den Reisepass. Dieser gilt für ein Jahr als vorläufiger Nachweis des Daueraufenthaltsstatus und ermöglicht bereits:

  • zu arbeiten
  • die Beantragung einer Social Security Number
  • internationale Reisen

Auch wenn Sie noch keine physische Greencard in Händen halten.

Kosten des CR1-Verfahrens (Stand Oktober 2025)

  • I-130 Petition: 675 USD
  • Visumantrag: 325 USD
  • USCIS Immigrant Fee (Greencard): 235 USD

Die Zahlungsmodalitäten können variieren: Teilweise werden Bankschecks verlangt, in anderen Fällen persönliche Schecks. Die Immigrant Fee ist ausschließlich online zahlbar.

Ihr Weg in die USA beginnt hier

Holen Sie sich professionelle Unterstützung für Ihren Visumsantrag – von der Strategie bis zur Genehmigung.

Nach der Einreise: Pflichten & Hinweise für Greencard-Inhaber

Adressänderung melden

Sowohl während des Antragsverfahrens als auch nach der Einreise sind Adressänderungen der USCIS zu melden – durch Einreichen des Formulars AR-11. Andernfalls kann es passieren, dass die Greencard an eine falsche Adresse gesendet wird. Als Ausländer sind Sie aber auch nach Erhalt der Greencard verpflichtet, die USCIS über jeden Wohnsitzwechsel zu informieren. 

Diese Meldepflicht besteht dauerhaft und sollte ernst genommen werden. Auch der US-Staatsbürger sollte der USCIS während des laufenden Verfahrens eine etwaige Adressänderung bekanntgeben, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden.

Gültigkeit der Greencard

Die physische Greencard ist in der Regel zehn Jahre gültig. Läuft sie ab, verlieren Sie nicht automatisch Ihren Status als „Lawful Permanent Resident“, solange Sie Ihren Lebensmittelpunkt in den USA beibehalten.

CR-1 vs. IR-1: „Removal of Conditions“

Wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Erlangung des Status als Lawful Permanent Resident weniger als zwei Jahre besteht, wird eine befristete Greencard mit zweijähriger Gültigkeit ausgestellt – die CR-1. Innerhalb der letzten 90 Tage vor Ablauf muss das Formular I-751 gestellt werden, um die Bedingungen aufzuheben („Removal of Conditions“). Erst danach wird die unbefristete Greencard (IR-1) erteilt.

Zusätzlich sollten Greencard-Inhaber ihre steuerlichen Pflichten in den USA beachten, da mit dem dauerhaften Aufenthalt umfangreiche Erklärungspflichten einhergehen.

Vorsicht bei längeren Auslandsaufenthalten

Ein Lawful Permanent Resident ist verpflichtet, seinen Lebensmittelpunkt in den USA zu haben. Je mehr Zeit man außerhalb der Vereinigten Staaten verbringt, desto höher ist das Risiko, bei der Wiedereinreise in Schwierigkeiten zu geraten. Bereits Auslandsaufenthalte ab sechs Monaten – ob am Stück oder aufs Jahr verteilt – können dazu führen, dass der Grenzbeamte eine intensivere Befragung durchführt. Entscheidend sind dann die Gesamtumstände: Wo leben Ehepartner und Familie? Wo befindet sich der Arbeitsplatz? Wie regelmäßig erfolgt die Rückkehr in die USA?

Wenn der Eindruck entsteht, Sie hätten Ihren ständigen Wohnsitz in den USA aufgegeben, kann dies zur Folge haben, dass der Aufenthaltsstatus als Lawful Permanent Resident aberkannt wird. Diese Beurteilung erfolgt immer einzelfallbezogen.

Dauerte der Auslandsaufenthalt ein Jahr oder länger, ist für die Wiedereinreise in der Regel ein Returning Resident Visa (SB-1) erforderlich – es sei denn, vor der Ausreise wurde eine sogenannte Reentry Permit (Formular I-131) beantragt und bewilligt. Diese erlaubt Ihnen, sich bis zu zwei Jahre außerhalb der USA aufzuhalten, ohne den Greencard-Status allein dadurch zu gefährden.

Um ein SB-1 Visum zu erhalten, müssen Sie gegenüber dem US-Konsulat glaubhaft machen, dass Sie die Absicht, in den USA zu leben, nie aufgegeben haben. Zudem muss der lange Auslandsaufenthalt auf Gründen beruhen, die außerhalb Ihrer Kontrolle lagen – etwa eine schwere Krankheit oder ein längerer Krankenhausaufenthalt.

Beantragung der US-Staatsbürgerschaft

Nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in den USA und bestehender Ehe mit einem US-Staatsbürger kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden – vorausgesetzt, es liegen mindestens 18 Monate physische Anwesenheit in den USA vor und der Antragsteller erfüllt die weiteren Voraussetzungen wie „good moral character“.

Auch hier können längere Auslandsaufenthalte zu Problemen bzw. zu verstärkten Nachweispflichten seitens des Antragstellers führen – insbesondere bei Abwesenheiten zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Je nach Einzelfall kann dies die Anerkennung der erforderlichen „continuous residence“ gefährden.

Unsere anwaltliche Unterstützung für Ihr CR-1 Visum

Wir beraten Sie umfassend zu Ihrer persönlichen Situation und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte – von der I-130 Petition bis zur Ausstellung Ihrer Greencard. Sollte eine Reentry Permit, ein SB-1 Visum oder die Beantragung der US-Staatsbürgerschaft für Sie relevant sein, stehen wir ebenfalls kompetent an Ihrer Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Individuelle Fragen zum Thema oder sonstige Anliegen?