EB-2 Visum: Greencard für qualifizierte Fachkräfte und Experten

Kategorie: Greencard, US-Visa-Typen

Das EB-2 Visum ist der Weg zur US-Greencard für Fachkräfte mit akademischer Qualifikation oder außergewöhnlichen Fähigkeiten. Erfahren Sie, wer sich qualifiziert, wie der Antragsprozess abläuft – und wann ein National Interest Waiver infrage kommt.

Greencard EB-2 Visum für Akademiker

Was ist das EB-2 Visum?

Das EB-2 Visum ist ein Arbeitsplatz basiertes Einwanderungsvisum der Vereinigten Staaten, das zur Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung – der sogenannten Greencard – berechtigt. Es richtet sich an Personen mit überdurchschnittlicher akademischer Qualifikation oder außergewöhnlichen beruflichen Fähigkeiten. Im Gegensatz zu temporären Arbeitsvisa eröffnet das EB-2 Visum eine dauerhafte Einwanderungs- bzw. Aufenthaltsperspektive.

Zwei Unterkategorien

Grundsätzlich gibt es zwei Unterkategorien. Die erste erfasst Personen, die einen Masterabschluss einerseits oder einen Bachelorabschluss mit mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung andererseits vorweisen können. Die zweite richtet sich an Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft oder Kunst, die deutlich über dem Durchschnitt der Berufsausübung in ihrem Feld liegen. Für Personen aus dem Bereich Erziehung sowie aus dem Sportbereich – mit Ausnahme weniger Sonderfälle – ist das EB-2 Visum nicht vorgesehen. Für sie ist gegebenenfalls das EB-1A Visum geeigneter.

Kontingente, Wartezeiten und steuerliche Überlegungen

Das EB-2 Visum ist wie viele Arbeitsplatz basierte Visakategorien kontingentiert. In der Praxis wird das jährliche Kontingent jedoch selten ausgeschöpft. Sollte es zu Wartezeiten kommen, sind diese im Vergleich zu anderen Kategorien eher moderat – häufig beträgt die Wartezeit etwa ein Jahr.

Wer das EB-2 Visum beantragt, sollte auch die steuerlichen Folgen einer Greencard bedenken. Diese führt in der Regel zur unbeschränkten Steuerpflicht in den USA und ggf. zu einer sog. Wegzugsbesteuerung der Bundesrepublik Deutschland. Daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Steuerberatung für USA Auswanderer, um unerwartete Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Für Personen, die lediglich für begrenzte Zeit in den Vereinigten Staaten arbeiten möchten, kann ein O-Visum unter Umständen die sinnvollere Alternative darstellen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines EB-2 Visums

Akademische Qualifikation oder Berufserfahrung

Für die erste Unterkategorie ist erforderlich, dass der Antragsteller entweder einen höheren akademischen Grad als einen US-Bachelor nachweist – in der Regel einen Masterabschluss – oder einen US-Bachelor bzw. gleichwertigen ausländischen Abschluss besitzt und darüber hinaus fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweist. Ein fehlender Studienabschluss kann dabei nicht durch Berufserfahrung kompensiert werden.

Nachweis außergewöhnlicher Fähigkeiten

In der zweiten Unterkategorie muss der Antragsteller außergewöhnliche Fähigkeiten auf seinem Fachgebiet belegen. Diese müssen signifikant über dem üblichen Niveau liegen und sich anhand konkreter Leistungen, Erfahrungen oder Referenzen nachweisen lassen.

Rolle des US-Arbeitgebers

In beiden Fällen ist die zentrale Voraussetzung, dass ein US-Arbeitgeber dem Antragsteller eine konkrete Stelle anbietet. Gleichzeitig muss dieser Arbeitgeber belegen, dass sich für die Position keine bevorrechtigten Arbeitskräfte – also US-Staatsbürger oder Personen mit bereits bestehender Greencard – finden lassen. 

Der US-Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, dem Antragsteller mindestens 100 Prozent des Lohns zu zahlen, der im lokalen Umfeld des Arbeitsplatzes für eine vergleichbare Position üblicherweise gezahlt wird. Um diesen sogenannten „üblichen Lohn“ festzustellen, muss der Arbeitgeber eine sogenannte Prevailing-Wage-Anfrage bei der zuständigen US-Arbeitsagentur stellen. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist eine erfolgreiche Beantragung im regulären EB-2-Verfahren möglich.

Der National Interest Waiver

Es besteht die Möglichkeit, auf das Erfordernis eines konkreten Arbeitsplatzangebots sowie auf das arbeitsmarktbezogene Prüfverfahren zu verzichten, wenn ein sogenannter National Interest Waiver beantragt und genehmigt wird. Ein solcher Antrag ist nur dann erfolgversprechend, wenn die vorgesehene Tätigkeit des Antragstellers nachweislich im nationalen Interesse der USA liegt.

Der Begriff „national“ ist dabei wörtlich zu nehmen. Es reicht nicht aus, wenn lediglich ein regionaler oder lokaler Nutzen nachgewiesen wird. Die Tätigkeit muss landesweite Auswirkungen entfalten. Auch ein allgemeiner Fachkräftemangel genügt für sich genommen nicht, um einen National Interest Waiver zu begründen.

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Der Ablauf des EB-2 Antragsverfahrens

Der Weg zur Greencard über das EB-2 Visum verläuft in drei Schritten:

Schritt 1: Arbeitsmarktprüfung durch den US-Arbeitgeber

Im ersten Schritt führt der US-Arbeitgeber eine Arbeitsmarktprüfung durch. Dazu gehört zunächst die Einholung einer sogenannten Prevailing-Wage-Bestätigung, bei der festgestellt wird, welches Gehalt im Umfeld für eine vergleichbare Tätigkeit üblich ist. 

Danach schreibt der Arbeitgeber die Stelle öffentlich aus – typischerweise in zwei Zeitungen sowie bei der lokalen Arbeitsagentur. Bewerben sich Kandidaten auf diese Ausschreibung, muss der Arbeitgeber Bewerbungsgespräche führen und gegebenenfalls dokumentieren, warum die Bewerber nicht geeignet sind

Konnte die Stelle nicht besetzt werden, erfolgt die Einreichung der sogenannten Labor Certification Application beim U.S. Department of Labor.

Schritt 2: Petition bei der Einwanderungsbehörde

Im zweiten Schritt reicht der US-Arbeitgeber die I-140-Petition bei der Einwanderungsbehörde (USCIS) ein. Dabei gelten bestimmte Fristen, die sich aus der Genehmigung der Labor Certification Application ergeben und zwingend einzuhalten sind.

Schritt 3: Beantragung der Greencard durch den Antragsteller

Nach erfolgreicher Petition kann der Antragsteller im dritten Schritt die Greencard beantragen. Je nach Aufenthaltsort gibt es zwei verschiedene Wege:

  1. Option: Befindet sich die betreffende Person bereits legal in den Vereinigten Staaten, kann sie eine sogenannte Statusanpassung (Adjustment of Status) beantragen. Dabei wird der bisherige Aufenthaltsstatus von „Nichteinwanderer“ in den eines „Einwanderers“ umgewandelt. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) innerhalb des Landes.
  1. Option: Befindet sich der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrags im Ausland, erfolgt das Verfahren über das zuständige US-Konsulat. In diesem Fall muss ein Einwanderungsvisum beantragt werden. Die Visumsgebühr beträgt 345 USD, zusätzlich ist nach Erhalt des Visums eine sogenannte Immigrant Fee in Höhe von 235 USD zu zahlen (Stand: Oktober 2025). Nach der Einreise in die USA wird die Greencard automatisch per Post an die im Verfahren angegebene US-Adresse gesendet.

Gleichwertigkeit von Abschlüssen 

Besitzt der Antragsteller einen ausländischen Studienabschluss, muss vor der Antragstellung geprüft werden, ob dieser einem US-Bachelor oder US-Master entspricht. Diese sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung wird von dafür zugelassenen US-Organisationen durchgeführt und sollte unbedingt vor Antragstellung geklärt werden. Daher empfiehlt es sich, vor der Antragstellung rechtlichen Rat einzuholen. 

Greencard für Familienangehörige

Auch Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren eines EB-2 Antragstellers haben die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine Greencard zu erhalten. Diese berechtigt sie zum Aufenthalt und auch zur Arbeit in den USA. 

Arbeitsplatzverlust und Gültigkeit der Greencard

Anders als bei Nichteinwanderungsvisa wie etwa dem L-1 Visum ist die einmal erteilte Greencard nicht an ein fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis gebunden. Das bedeutet: Wenn der Antragsteller seine Arbeitsstelle nach Einreise verliert oder kündigt, ist dies für die Gültigkeit der Greencard grundsätzlich unerheblich. Zwar wird der Antrag mit Unterstützung eines Arbeitgebers gestellt, doch nach Erhalt ist die Aufenthaltsberechtigung unabhängig von der weiteren Beschäftigung.

Unsere Unterstützung beim EB-2 Visum

Die Beantragung eines EB-2 Visums ist komplex, die Anforderungen sind hoch und das Verfahren erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Antrags. 

Dabei prüfen wir zunächst, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klären die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse, bereiten erforderliche Unterlagen vor und begleiten Sie und den US-Arbeitgeber durch alle Phasen des Verfahrens – inklusive der Einschätzung, ob ein National Interest Waiver möglich ist.

Wenn Sie mehr über das EB-2 Visum erfahren möchten oder eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail – wir beraten Sie individuell und zuverlässig.

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