Was bedeutet es, wenn Ihr ESTA abgelehnt wurde?
Eine ESTA‑Ablehnung ist endgültig. Sie können dagegen nicht vorgehen – es gibt keine Rechtsmittel, keine Beschwerde und auch keine Möglichkeit, die Entscheidung direkt anzufechten. Der einzig vorgesehene Weg, um die Ablehnung überprüfen zu lassen oder dennoch in die USA reisen zu können, ist die Beantragung eines US‑Visums.
Der nächste Schritt: Visum beantragen
Nach einer ESTA‑Ablehnung bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, stattdessen ein Besuchervisum zu beantragen. Darunter fallen:
- B-1-Visum (geschäftliche Zwecke)
- B-2-Visum (touristische Zwecke)
Welches Visum für Sie infrage kommt, hängt vom Schwerpunkt Ihrer Reise ab. Das B-2-Visum ist das Visum, das für touristische Aufenthalte oder für eine medizinische Behandlung in den USA benötigt wird. Das B-1-Visum ist das Geschäftsvisum, das für die Teilnahme an Messen, Konferenzen, für Vertragsverhandlungen, unter sehr engen Voraussetzungen sogar für die Erbringung von Dienst- bzw. Arbeitsleistungen geeignet ist.
Im Rahmen des Visumverfahrens findet ein persönliches Interview im Konsulat statt. Erst dort erfahren viele Antragsteller überhaupt, was der Auslöser für die ursprüngliche ESTA‑Ablehnung war.
Typische Gründe für eine ESTA‑Ablehnung
1. Vorstrafen
Ein häufiger Grund sind strafrechtliche Einträge. Dabei kommt es auf mehrere Faktoren an:
- Anzahl der Delikte
- Schwere der Straftaten
- Wie lange die Tat zurückliegt
- Welches Strafmaß verhängt wurde
Bei vielen Straftaten ist für das Visum eine sogenannte Ausnahmegenehmigung (“Waiver”) erforderlich. Die Bearbeitung einer solchen kann mehrere Monate dauern. Nur in sehr seltenen Fällen – etwa bei bestimmten geringfügigen Delikten mit einer gesetzlichen Höchststrafe von maximal einem Jahr – entfällt diese Notwendigkeit. Das ist im deutschen Strafrecht jedoch kaum relevant, weil die meisten Tatbestände weit höhere Strafrahmen haben.
2. Straftaten vor dem 18. Lebensjahr
Waren Sie zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt, kann dies unter die Kategorie „Juvenile Delinquency“ fallen. Dann wird vieles anders bewertet – solange es sich nicht um schwere Gewalt- oder Kapitaldelikte handelt.
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3. Ansteckende Krankheiten
Wer im ESTA‑Antrag angibt, eine ansteckende Krankheit zu haben, erhält in der Regel automatisch eine Ablehnung. Auch in diesem Fall kann ein Visum beantragt werden, oft aber nur mit zusätzlicher Ausnahmegenehmigung.
4. Bestimmte Doppelstaatsbürgerschaften
Personen mit z. B. deutscher und iranischer, irakischer oder syrischer Staatsbürgerschaft können grundsätzlich nicht mit ESTA reisen. Die iranische oder irakische Staatsbürgerschaft „sticht“ – selbst wenn Sie nur den deutschen Pass nutzen möchten. Ein Visum ist zwingend erforderlich, jedoch in diesen Fällen meist ohne Ausnahmegenehmigung.
Bei iranischen Staatsbürgern verlangen die Konsulate teils zusätzliche Nachweise, etwa dass kein Militärdienst im Iran abgeleistet wurde.
5. Systemfehler oder nicht nachvollziehbare Ablehnungen
Immer wieder kommt es vor, dass ein ESTA trotz korrekter Angaben abgelehnt wird. Gründe werden dabei nicht genannt – das System prüft weitgehend automatisiert. Auch hier führt kein Weg am Visum vorbei. Viele Betroffene erhalten das Visum anschließend problemlos.
Bekomme ich bei der ESTA‑Ablehnung einen Grund genannt?
In der Regel: nein. Nur wenn Sie im Antrag bewusst etwas ankreuzen, das eindeutig zur Ablehnung führt (z. B. Vorstrafen), ergibt sich der Grund aus Ihren Angaben. Offizielle Begründungen gibt es aber nicht.
Beim Visum ist es anders: Wird ein Visum abgelehnt, soll der Konsularbeamte Ihnen grundsätzlich eine Begründung aushändigen – meist ein Formblatt mit angekreuzter Kategorie. Sehr ausführlich sind diese Begründungen jedoch oft nicht.
Warum ein Anwalt jetzt sinnvoll sein kann
Je nach Ablehnungsgrund kann das Visumverfahren kompliziert werden – insbesondere bei Vorstrafen oder medizinischen Themen. In vielen Fällen lohnt sich eine rechtliche Begleitung, um Fehler im Verfahren zu vermeiden und realistische Chancen einzuschätzen. Mehr dazu finden Sie hier: Anwalt für USA‑Visa – rechtssicher und individuell.
Fazit: ESTA abgelehnt – und nun?
Eine ESTA‑Ablehnung ist nicht das Ende Ihrer USA‑Pläne, aber sie zwingt Sie zum Visum. Ob das Visum erteilt wird, hängt stark vom Ablehnungsgrund ab – von Vorstrafen über Krankheiten bis zur Staatsbürgerschaft. Viele Fälle lassen sich problemlos lösen, manche erfordern Geduld und rechtliche Expertise. Wichtig ist, dass Sie den nächsten Schritt richtig angehen.
