ESTA vs. Visum – Wann brauche ich was?

Kategorie: Strategie & Praxis

Ob Sie für Ihre USA-Reise ein ESTA oder ein Visum benötigen, hängt von zahlreichen Faktoren ab: Reisezweck, Reisedauer, Reiseroute, vorherige Aufenthalte und sogar Ihre Staatsangehörigkeit oder frühere Reisen in bestimmte Länder. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Unterschiede und Entscheidungskriterien.

Außerdem finden Sie hier unseren ESTA Quick-Check (hier klicken).

ESTA oder Visum für USA-Reise?

1. Was ist ESTA und was ist ein Visum?

ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist Teil des Visa Waiver Program (VWP). Es ermöglicht Bürgern bestimmter Staaten, für touristische oder geschäftliche Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen visumsfrei in die USA zu reisen. Ein US-Visum hingegen ist ein formeller Eintrag im Reisepass und wird nach Prüfung im zuständigen US-Konsulat ausgestellt.

2. Wann genügt ein ESTA?

Ein ESTA reicht grundsätzlich aus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines VWP-Staates (z.  B. Deutschland, Österreich, Schweiz).
  • Sie haben nicht auch die Staatsangehörigkeit des Irans, Iraks, Sudans, von Kuba, Nordkorea oder Syrien.
  • Der Reisezweck ist touristisch oder geschäftlich (kein Arbeitsvisum notwendig).
  • Sie bleiben nicht länger als 90 Tage in den USA.
  • Ihre Einreise erfolgt per Linienflug oder Linienschiff eines anerkannten Unternehmens.
  • Sie haben weder Kuba, Iran, Irak, Syrien, Nordkorea, Libyen, Somalia noch den Jemen seit dem 1. März 2011 besucht.
  • Sie planen keine Arbeit oder einschlägige Tätigkeit – auch unbezahlt.
  • Sie verfügen über ein Weiter- oder Rückflugticket in ein Drittland (nicht Kanada, Mexiko oder die Karibik).

Unsicher, ob Sie die Voraussetzungen wirklich erfüllen? Dann nutzen Sie unseren ESTA Quick-Check, um in wenigen Schritten eine erste Einschätzung zu erhalten.

3. Wann ist ein Visum erforderlich?

Ein US-Visum müssen Sie grundsätzlich beantragen, wenn:

  • Sie nicht Staatsangehöriger eines VWP-Staates sind.
  • Sie (auch) die Staatsangehörigkeit des Irans, Iraks, Sudans, von Kuba, Nordkorea oder Syrien haben. 
  • Ihre geplante Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage beträgt.
  • Sie in den letzten Jahren eines der oben genannten Länder besucht haben.
  • Sie eine (auch unbezahlte) Arbeit aufnehmen möchten.
  • Sie mit einem privaten Verkehrsmittel (z. B. einer privaten Yacht oder einem Privatflugzeug) einreisen möchten.
  • Sie bereits einmal ein US-Visum verweigert bekommen haben oder Ihnen eine ESTA-Anfrage abgelehnt wurde.
  • Sie nach Ihrem 18. Lebensjahr einmal länger in den USA geblieben sind, als Ihnen erlaubt war (“Overstay”).

Auch das Erscheinen am Flughafen mit einem ESTA bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch einreisen dürfen. Der Grenzbeamte trifft letztlich die Entscheidung – und diese ist nicht gerichtlich überprüfbar.

4. Wie lange ist ein ESTA gültig?

Ein genehmigter ESTA-Antrag ist in der Regel zwei Jahre gültig – oder bis zum Ablauf des Reisepasses. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie mehrfach für Aufenthalte von jeweils bis zu 90 Tagen einreisen bzw., genau genommen (s. o.), den Grenzbeamten um Einlass bitten.

5. Wichtige Hinweise und Fallstricke, die zum Visum zwingen

Einige weniger bekannte, aber wichtige Ausschlusskriterien für das ESTA-Verfahren:

  • Doppelte Staatsangehörigkeit: Wer zusätzlich z. B. die iranische oder syrische Staatsbürgerschaft besitzt, ist vom Visa Waiver Program ausgeschlossen. Insbesondere im Hinblick auf den Iran ist zu beachten, dass man die iranische Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht abgeben kann.
  • Vorstrafen: Wenn Sie nach Ihrem 18. Lebensjahr eine Straftat begangen haben, insbesondere wenn Sie verurteilt wurden; dies gilt auch, wenn Sie sich als unbestraft bezeichnen dürfen, wenn und weil die Straftat nicht mehr im Führungszeugnis erscheint.
  • Drogen: Wenn Sie regelmäßig Cannabis (oder bestimmte andere Drogen) konsumieren, denn Cannabis ist nach US-Bundesrecht immer noch eine illegale Droge. 
  • Krankheiten: Bestimmte ansteckende Krankheiten (z. B. Cholera, Gelbfieber, Tuberkulose) schließen auch vom visumsfreien Reisen aus.
  • Zwischenaufenthalte: Eine Reise in die Karibik, nach Kanada oder Mexiko unterbricht den 90-Tage-Zeitraum nicht – die Zeit läuft weiter!

6. ESTA abgelehnt – was nun?

Im Falle einer ESTA-Ablehnung gibt es keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung. Einzige Option: Beantragung eines regulären Visums im zuständigen US-Konsulat.

7. Fazit: ESTA oder Visum?

Wenn Sie als Tourist oder Geschäftsperson für einen Kurzaufenthalt einreisen und keines der Ausschlusskriterien erfüllen, ist ein ESTA oft ausreichend und die einfachere Lösung. In Zweifelsfällen, insbesondere bei sensibler Reisetätigkeit oder zweifelhafter Staatsangehörigkeit, ist der Weg über ein Visum sicherer.Sie sind sich nicht sicher, ob ein ESTA reicht oder ein Visum notwendig ist? Machen Sie den ESTA Quick-Check und vermeiden Sie unangenehme Überraschungen bei der Einreise.

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