H-1B Visa USA – Arbeitsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte

Kategorie: US-Visa-Typen

Das H-1B Visum ist eine der gefragtesten Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte, in den USA zu arbeiten. Es richtet sich an qualifizierte Arbeitnehmer mit akademischem Hintergrund oder entsprechender Berufserfahrung. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Antragsverfahren abläuft und worauf Arbeitgeber und Antragsteller achten sollten.

H-1B Visum USA: Anforderungen und Tipps

Das H-1B Visum: Zielgruppe und Vorteile

Das H-1B Visum ist ein US-Arbeitsvisum für ausländische Arbeitnehmer, die in einer sogenannten „specialty occupation“ – also einem Beruf mit speziellen Qualifikationsanforderungen – tätig werden sollen. Typischerweise betrifft dies Berufe in den Bereichen IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin oder Forschung, doch auch andere akademisch geprägte Berufsfelder kommen in Frage.

Vorteile gegenüber anderen Visa

Ein zentraler Vorteil dieser Visumskategorie besteht darin, dass im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa wie dem L- oder E-Visum deutlich niedrigere Anforderungen an das US-Unternehmen gestellt werden. Der Antragsteller muss auch keine Führungsposition innehaben – eine Bedingung, die etwa bei L-Visa oft vorausgesetzt wird.

Begrenzte Anzahl – mit Ausnahmen

Allerdings hat das H-1B Visum auch einen bedeutenden Nachteil: Die Anzahl der jährlich verfügbaren Visa ist stark begrenzt, was oft zu einem Lotterieverfahren führt. Daher ist es in der Praxis sinnvoll, zunächst zu prüfen, ob eventuell ein alternatives Arbeitsvisum in Betracht kommt.

Eine Ausnahme von der zahlenmäßigen Begrenzung besteht jedoch für Antragsteller, die an Universitäten oder bei bestimmten gemeinnützigen oder regierungsnahen Forschungseinrichtungen beschäftigt werden sollen.

Voraussetzungen für Antragsteller

Akademische Qualifikation oder Berufserfahrung

Grundvoraussetzung für ein H-1B Visum ist der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung. Idealerweise verfügt der Antragsteller über einen US-amerikanischen Bachelor-Abschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem US-Bachelor mindestens gleichwertig ist. 

Alternativ kann auch eine Kombination aus akademischer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung ausreichen, um sich für ein H-1B Visum zu qualifizieren. Selbst wenn kein formeller Abschluss vorliegt, kann in bestimmten Ausnahmefällen – etwa im Bereich der Modeltätigkeit – dennoch ein Visum erteilt werden.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wurde der Hochschulabschluss außerhalb der USA erworben, ist es zwingend erforderlich, dessen Gleichwertigkeit durch eine sogenannte „foreign credential evaluation“ nachzuweisen. Verschiedene Dienstleister in den USA sind auf diese Bewertung spezialisiert und erstellen eine Bescheinigung, die von den US-Einwanderungsbehörden grundsätzlich anerkannt wird.

US-Masterabschluss als Vorteil

Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich für Personen, die einen Masterabschluss oder ein höheres Studium an einer US-amerikanischen Universität absolviert haben. Für diese Bewerber steht ein reserviertes Zusatzkontingent von 20.000 H-1B Visa zur Verfügung, das zusätzlich zu den regulären 65.000 Visa jährlich vergeben wird.

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Anforderungen an den Arbeitsplatz

Passende Qualifikationen zur Stelle

Nicht nur der Antragsteller, sondern auch das Arbeitsplatzangebot muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss die zu besetzende Stelle typischerweise die Qualifikationen erfordern, die durch den akademischen Hintergrund des Antragstellers nachgewiesen werden. Das bedeutet: Es muss sich um eine Position handeln, für die mindestens ein Bachelorabschluss erforderlich ist.

Faire Bezahlung und keine Nachteile für US-Arbeitnehmer

Darüber hinaus muss das Gehalt dem entsprechen, was vergleichbar qualifizierte Arbeitnehmer in der gleichen Region für eine ähnliche Tätigkeit erhalten. Gleichzeitig darf die Einstellung eines ausländischen Facharbeiters keine nachteiligen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigungschancen US-amerikanischer Arbeitnehmer haben. Und: In dem Betrieb darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Streik stattfinden.

Labor Condition Attestation (LCA)

Bevor der US-Arbeitgeber eine Petition für ein H-1B Visum bei der Einwanderungsbehörde (USCIS) einreichen kann, muss zunächst eine sogenannte Labor Condition Attestation (LCA) beim US-Arbeitsministerium beantragt werden. 

In dieser Erklärung werden unter anderem Angaben zum Gehalt gemacht und bestätigt, dass die Einstellung keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat. Zudem muss entweder die zuständige Gewerkschaft über die geplante Petition informiert worden sein oder – falls keine Gewerkschaft besteht – muss der Arbeitgeber mindestens zehn Tage lang im Betrieb auf die H-1B Petition hinweisen.

Besondere Anforderungen bei vielen H-1B-Mitarbeitern

Wenn ein Unternehmen besonders viele Mitarbeiter mit H-1B Status beschäftigt, kann dies das Verfahren zusätzlich erschweren. In solchen Fällen müssen weitergehende Angaben und Nachweise erbracht und ggf. hohe Zusatzgebühren gezahlt werden.

Der Antragsprozess: Registrierung und Petition

Elektronische Registrierung im Frühjahr

Seit dem Jahr 2020 hat die US-Einwanderungsbehörde das Antragsverfahren grundlegend umgestellt und ein elektronisches Registrierungssystem eingeführt. Zunächst muss sich das US-Unternehmen im März eines Jahres elektronisch bei der USCIS registrieren. Danach beginnt eine kurze Registrierungsphase von etwa zwei Wochen, in der Arbeitgeber Informationen zu den potenziellen ausländischen Arbeitnehmern einreichen können.

Lotterie und Petitionseinreichung

Sind mehr Registrierungen eingegangen, als Visa zur Verfügung stehen, wird eine Lotterie durchgeführt. Die ausgelosten Bewerber – beziehungsweise ihre Arbeitgeber – erhalten anschließend die Möglichkeit, eine vollständige H-1B Petition einzureichen. Die Einreichungsfrist beginnt in der Regel am 1. April. Je nach Verlauf der Antragsrunde kann es im Sommer (meist ab August) zu einer weiteren Registrierungsperiode kommen.

Inhalte der Petition

Die vollständige Petition ist umfangreicher als die elektronische Vorregistrierung und beinhaltet unter anderem das Formular I-129 sowie sämtliche relevanten Unterlagen zum Antragsteller – insbesondere Ausbildungsnachweise und gegebenenfalls eine Bewertung zur Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses.

Bearbeitungszeit und Premium Processing

Wer eine beschleunigte Bearbeitung wünscht, kann das sogenannte Premium Processing beantragen. Diese Option kostet aktuell 2.805 US-Dollar und garantiert eine Entscheidung innerhalb von etwa 15 Kalendertagen. Ohne diese Zusatzleistung kann die Bearbeitungsdauer mehrere Monate betragen.

Nach Bewilligung durch USCIS wird der Visumantrag beim US-Konsulat im Heimatland des Antragstellers gestellt.

Kontingentierung und Ausnahmen

Das H-1B Visum ist an ein jährliches Quotensystem gebunden. Für jedes Steuerjahr (beginnend im Oktober) stehen grundsätzlich 65.000 H-1B Visa zur Verfügung. Zusätzlich werden 20.000 Visa exklusiv an Antragsteller vergeben, die einen Masterabschluss oder höheren akademischen Grad an einer US-amerikanischen Hochschule erworben haben.

Obwohl diese Quoten theoretisch fix sind, wird in der Praxis oft eine etwas höhere Anzahl an Visa erteilt – unter anderem aufgrund nationalitätenspezifischer Sonderregelungen oder spezieller Ausnahmetatbestände für gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Ein H-1B Visum wird zunächst in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Danach besteht die Möglichkeit, es um weitere drei Jahre zu verlängern. Der maximale Aufenthalt beträgt grundsätzlich sechs Jahre.

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn für den Antragsteller bereits eine Greencard-Petition (I-140) anhängig ist. In einem solchen Fall kann unter bestimmten Umständen auch ein längerer Aufenthalt möglich sein.

Greencard und Einwanderungsabsicht

Ein besonderer Vorteil des H-1B Visums gegenüber vielen anderen nicht-immigrantischen Visa besteht darin, dass der Antragsteller keine Absicht zur Rückkehr in sein Heimatland nachweisen muss. Das heißt: Wer mit einem H-1B Visum in den USA arbeitet, kann gleichzeitig eine Greencard beantragen, ohne dass ihm dies rechtlich oder im Verfahren negativ ausgelegt wird. Diese sogenannte „Dual Intent“-Möglichkeit macht das H-1B Visum besonders attraktiv für Arbeitnehmer mit langfristigen Plänen in den USA.

Familienangehörige

Auch Familienangehörige des H-1B Antragstellers können in die USA einreisen. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten das sogenannte H-4 Visum. Dieses erlaubt den Aufenthalt in den USA, allerdings zunächst keine Erwerbstätigkeit.

Eine Ausnahme gibt es, wenn für den H-1B Visuminhaber bereits eine I-140 Petition genehmigt wurde. In diesem Fall kann der Ehepartner mit H-4 Status eine Arbeitserlaubnis beantragen – ein bedeutender Vorteil, der vielen Familien die Entscheidung für das H-1B Visum erleichtert.

Unsere Unterstützung beim H-1B Visum

Das H-1B Visum bietet qualifizierten Fachkräften eine ausgezeichnete Möglichkeit, beruflich in den USA Fuß zu fassen. Aufgrund der engen Fristen, der Quotenregelung und der formalen Anforderungen ist jedoch eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend.

Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob das H-1B Visum die passende Lösung für Ihren konkreten Fall ist – oder ob alternative Visaarten für Ihre beruflichen Ziele infrage kommen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unserem Experten – telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Auch bei auftretenden steuerlichen Fragen in Zusammenhang mit Ihrem USA-Aufenthalt stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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