Temporäre Beschäftigung ohne akademischen Abschluss
Das H-2B Visum ist eine spezielle Visumskategorie für ausländische Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in einem US-Unternehmen arbeiten möchten. Es richtet sich vor allem an Personen, die keine akademische Ausbildung vorweisen müssen, da im Gegensatz zum H-1B Visum kein Universitätsabschluss erforderlich ist. Die Visa werden jedoch nicht unbegrenzt vergeben – vielmehr ist die Anzahl jährlich limitiert. Der US-Kongress hat eine Obergrenze von 66.000 H-2B Visa pro Steuerjahr festgelegt, was bedeutet, dass nur eine bestimmte Zahl an Bewerbern zugelassen werden kann.
Zeitlich befristete Tätigkeit erforderlich
Ein entscheidender Unterschied zu anderen Visumskategorien liegt auch in der Art der Beschäftigung. Das H-2B Visum kann nur dann vergeben werden, wenn die Tätigkeit, für die ein ausländischer Arbeitnehmer vorgesehen ist, eindeutig befristet ist. Das gilt etwa für projektbezogene Arbeiten oder für Stellen, die nur saisonal verfügbar sind – beispielsweise in Tourismusbetrieben, bei landwirtschaftlichen Großveranstaltungen oder zur Abdeckung vorübergehender Bedarfsspitzen während der Urlaubssaison oder bei Großaufträgen in der Industrie. Auch wiederkehrende, aber nicht dauerhafte Tätigkeiten können die Grundlage für ein solches Visum bilden. Entscheidend ist stets, dass keine dauerhafte Beschäftigung angestrebt wird.
Zugang nur für Angehörige bestimmter Staaten
Ein H-2B Visum kann nicht von jedem beantragt werden. Seit 2012 ist diese Kategorie ausschließlich für Staatsangehörige bestimmter Länder zugänglich. Deutschland war zunächst nicht auf dieser Liste vertreten, während andere EU-Staaten wie Österreich, die Schweiz, Spanien oder die Niederlande bereits früh Zugang hatten. Inzwischen wurde Deutschland aufgenommen, sodass auch deutsche Staatsangehörige berechtigt sind, ein H-2B Visum zu beantragen.
Aktueller Stand der zugelassenen Länder
Die Liste der zugelassenen Länder wird regelmäßig aktualisiert und umfasst derzeit folgende Länder:
Andorra, Argentinien, Australien, Barbados, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Osttimor, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Salomonen, Samoa, San Marino, St. Lucia, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sankt Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tonga, Tschechische Republik, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich, Zypern (Stand 04.08.2022, hier finden Sie eine aktuelle Liste).
Anforderungen an Antragsteller und Tätigkeiten
Ein akademischer Abschluss ist für das H-2B Visum nicht notwendig. Dennoch muss der Antragsteller dann, wenn der vorgesehene Arbeitsplatz spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten verlangt, entsprechende Nachweise erbringen. Verfügt die Stelle hingegen über keinen besonderen fachlichen Anspruch – etwa bei einfachen Hilfsarbeitertätigkeiten – entfällt dieser Nachweis.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Antragsteller keine Einwanderungsabsicht verfolgt. Das H-2B Visum ist kein sogenanntes „dual-intent“-Visum, wie etwa das H-1B, sondern setzt voraus, dass der Wohnsitz außerhalb der USA beibehalten wird.
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Rolle und Pflichten des US-Arbeitgebers
Bevor ein Antragsteller ein H-2B Visum beim US-Konsulat beantragen kann, muss der US-Arbeitgeber eine Petition bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen. Vorausgesetzt ist allerdings, dass zuvor beim U.S. Department of Labor eine sogenannte Temporary Labor Certification beantragt und erteilt wurde. Dieser Schritt kann frühestens 120 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn erfolgen.
Im Rahmen dieses Antragsprozesses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die zu besetzende Stelle öffentlich auszuschreiben. Interessenten, die grundsätzlich den Anforderungen der Stelle entsprechen, müssen zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden. Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass kein geeigneter US-Arbeitnehmer für die Position zur Verfügung steht, wird die Temporary Labor Certification ausgestellt.
Vorsicht bei Fremdsprachenanforderungen
Manche Arbeitgeber versuchen, durch besondere Anforderungen wie Fremdsprachenkenntnisse die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen, da sich dadurch die Zahl potenzieller US-Bewerber reduziert. Das U.S. Department of Labor ist sich dieser Praxis jedoch bewusst. Deshalb müssen solche Anforderungen genau begründet und nachgewiesen werden – insbesondere, inwiefern etwa Sprachkenntnisse für die konkrete Tätigkeit tatsächlich unabdingbar sind.
Dauer, Verlängerung und Familiennachzug
Das H-2B Visum wird zunächst für maximal ein Jahr ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es verlängert werden, wobei die Gesamtaufenthaltsdauer drei Jahre nicht überschreiten darf. Nach Ablauf dieser Frist ist in der Regel eine Ausreise erforderlich, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann.
Begleitung durch Ehepartner und Kinder
Auch Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können mit in die USA reisen. Sie erhalten in diesem Fall ein H-4 Visum. Allerdings ist es ihnen nicht erlaubt, in den USA zu arbeiten – selbst wenn sie sich während des gesamten Aufenthalts dort aufhalten.
Keine Option für eine Green Card
Anders als beim H-1B Visum ist es beim H-2B nicht zulässig, eine dauerhafte Einwanderungsabsicht zu verfolgen. Es handelt sich klar um ein temporäres Visum, das nur zur vorübergehenden Beschäftigung berechtigt. Ein Antrag auf eine Greencard ist im Rahmen des H-2B Status daher nicht vorgesehen und würde gegen die Bedingungen des Visums verstoßen.
Unsere Beratung zum H-2B Visum
Wer den Wunsch hat, zeitlich befristet in den USA zu arbeiten, für den kann das H-2B Visum eine interessante Option darstellen – insbesondere dann, wenn keine akademische Qualifikation vorliegt oder eine saisonale Tätigkeit angestrebt wird.
Wir beraten Sie umfassend zur Frage, ob Sie die Voraussetzungen für ein solches Visum erfüllen. Gern prüfen wir auch, ob eventuell eine alternative Visakategorie besser zu Ihrem Profil passt. Zudem helfen wir Ihnen, während Ihres befristeten USA-Einsatzes alle US-Steuerpflichten zu erfüllen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch oder per E-Mail –, um einen persönlichen Beratungstermin mit einem Visa-Experten zu vereinbaren.
