Zielgruppe des P-Visums
Das P-Visum richtet sich an ausländische Leistungssportler, Künstler und Entertainer, die in den USA auftreten oder an Wettbewerben teilnehmen möchten. Es ist besonders geeignet, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines konkreten Engagements, einer Show, Ausstellung oder eines sportlichen Wettbewerbs erfolgt. Die Einreise kann sowohl allein als auch als Teil einer Gruppe erfolgen.
Im Unterschied zum O-Visum, das meist auf Einzelpersonen (ggf. zusammen mit Begleitpersonal „support personnel“) mit außergewöhnlichen Fähigkeiten ausgelegt ist, eignet sich das P-Visum besser für Gruppen. Dazu zählen beispielsweise Musikensembles, Theatergruppen oder Sportmannschaften.
Die drei Unterkategorien des P-Visums
P-1 Visum für Einzelpersonen und Gruppen
Das P-1 Visum kann an einzelne Leistungssportler vergeben werden, die sich durch eine internationale Reputation auszeichnen und an einem Wettbewerb in den USA teilnehmen möchten, der ebenfalls für international anerkannte Athleten bestimmt ist.
Auch Gruppen können ein P-1 Visum erhalten – sowohl Sportmannschaften als auch Ensembles im künstlerischen Bereich. Voraussetzung ist, dass die Gruppe seit mindestens einem Jahr besteht und mindestens drei Viertel der Mitglieder dieser Gruppe seit mindestens einem Jahr angehören. Die Gruppe muss zudem gemeinsam auftreten wollen. Eine Ausnahme gilt für Zirkusse, bei denen das Einjahreserfordernis entfällt.
P-2 Visum für Künstler im Austauschprogramm
Das P-2 Visum wird an Künstler oder Entertainer vergeben, die im Rahmen eines anerkannten bilateralen Austauschprogramms mit einer US-Gruppe in den Vereinigten Staaten auftreten. Dies kann sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen gelten. Die Programme müssen offiziell anerkannt sein.
P-3 Visum für kulturell einzigartige Leistungen
Mit dem P-3 Visum können Künstler und Entertainer in die USA einreisen, um kulturell einzigartige Darbietungen aufzuführen. Kulturell einzigartig sind Leistungen, die spezifisch für ein bestimmtes Land, eine Ethnie, Religion oder anderweitig definierte Gruppe sind. Neben Aufführungen erlaubt dieses Visum auch Lehr- und Trainingstätigkeiten, die im Zusammenhang mit der kulturellen Darbietung stehen.
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Voraussetzungen für die Beantragung
1. Empfehlungsschreiben von US-Organisationen
Für jede P-Visum-Petition ist ein Empfehlungsschreiben einer US-Gewerkschaft oder Peergroup erforderlich. Dieses sogenannte „consultation letter“ oder „no-objection letter“ nimmt Stellung zur Qualifikation des Antragstellers und zur beabsichtigten Tätigkeit in den USA. Die ausstellende Organisation verlangt meist die vollständige Petition zur Prüfung. Die endgültige Entscheidung über die Visumerteilung trifft die USCIS, unabhängig von der Einschätzung der Gewerkschaft.
2. Wohnsitznachweis außerhalb der USA
Ein Antragsteller auf ein P-Visum muss nachweisen, dass er seinen Wohnsitz außerhalb der USA beibehalten will. Er muss das Konsulat davon überzeugen, dass er nach Ablauf des Visums wieder ausreisen wird. Diese Voraussetzung unterscheidet das P-Visum klar vom O-Visum, bei dem ein solcher Nachweis nicht zwingend erforderlich ist.
Regelungen für Begleitpersonen und Familien
Unverzichtbares Begleitpersonal
Personen, die für die Durchführung des Auftritts oder Wettbewerbs unentbehrlich sind – sogenannte „essential support personnel“ – können ebenfalls ein P-Visum beantragen. Ob eine Person als unentbehrlich gilt, richtet sich nach der Art der Tätigkeit des Hauptvisuminhabers sowie nach den speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten der unterstützenden Person.
Familienangehörige mit P-4 Visum
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von Personen mit einem P-1, P-2 oder P-3 Visum können ein P-4 Visum beantragen. Dieses ermöglicht den Aufenthalt in den USA, schließt jedoch eine Erwerbstätigkeit aus.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Je nach Unterkategorie kann ein P-Visum für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren erteilt werden. Besteht die zugrundeliegende Tätigkeit fort, ist in vielen Fällen eine Verlängerung des Visums möglich.
Rechtliche Beratung zum passenden Visum
Die Entscheidung, welches US-Visum für ein konkretes Vorhaben das richtige ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Ob ein P-Visum, ein O-Visum oder eine andere Kategorie am besten passt, lässt sich erst nach eingehender Prüfung der individuellen Situation verlässlich beurteilen.
In einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch – telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz – klären wir mit Ihnen gemeinsam, welche Visaoption am besten zu Ihrem Vorhaben passt.
Für die Terminvereinbarung erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail oder auch telefonisch.
