Für wen eignet sich das EB-3 Visum?
Das EB-3 Visum ist ein US-Einwanderungsvisum, mit dem Antragsteller eine arbeitsplatzbasierte Greencard erhalten können. Es richtet sich an Personen, die nicht unter die strengeren Anforderungen der EB-1 oder EB-2 Kategorien fallen – etwa weil sie keinen Hochschulabschluss oder keine außergewöhnlichen Fähigkeiten nachweisen können.
Gerade bei Labor Certification, Arbeitgeberpflichten und Zeitplanung hilft eine anwaltliche Unterstützung für die arbeitsplatzbasierte Greencard.
EB-3 eignet sich somit für qualifizierte Fachkräfte, Personen mit Berufsausbildung oder für Bewerber mit einfacher Qualifikation. Die Visakategorie ist in drei Untergruppen unterteilt: Professional Workers (EB-3A), Skilled Workers (EB-3B) und Unskilled Workers (ebenfalls EB-3B). Die Unterscheidung spielt unter anderem bei der jährlichen Kontingentverteilung eine Rolle. Insgesamt stehen rund 40.000 EB-3 Visa pro Jahr zur Verfügung, davon etwa 10.000 für sogenannte unskilled workers.
Wartezeiten und Verfügbarkeit
Da die Nachfrage nach EB-3 Visa regelmäßig das verfügbare Kontingent übersteigt, kommt es insbesondere in der Unterkategorie der unskilled workers häufig zu mehrjährigen Wartezeiten. Aktuell (Stand: Oktober 2025) können in dieser Gruppe nur Einwanderungsvisa für Petitionen bearbeitet werden, die im Dezember 2021 eingereicht wurden. Für andere EB-3-Unterkategorien wie skilled und professional workers bestehen derzeit eine Wartezeiten von gut zwei Jahren (Juli 2023). Den jeweils aktuellen Stand veröffentlicht das US-Außenministerium monatlich im sogenannten Visa Bulletin: https://travel.state.gov/content/travel/en/legal/visa-law0/visa-bulletin.html
Voraussetzungen für EB-3 Antragsteller
EB-3A – Professional Workers (Akademiker)
Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss, der mindestens dem US-Bachelor entspricht. Dieser Abschluss muss für die konkret angestrebte Beschäftigung in den USA erforderlich sein. Im Gegensatz zum H-1B Visum kann ein fehlender akademischer Abschluss beim EB-3A nicht durch Berufserfahrung kompensiert werden.
EB-3B – Skilled Workers (Facharbeiter)
Für diese Gruppe muss der Antragsteller in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden Tätigkeitsbereich nachweisen können.
EB-3B – Unskilled Workers (Sonstige Arbeitnehmer)
In dieser Kategorie genügt eine Ausbildung oder Berufserfahrung bzw. Ausbildung, sofern die übliche Ausbildungsdauer unter zwei Jahren liegt. Wichtig ist außerdem, dass es sich bei der angebotenen Stelle nicht um eine befristete oder saisonale Tätigkeit handelt. Solche Arbeitsverhältnisse, wie sie etwa beim H-2B Visum typisch sind, sind im EB-3 Verfahren ausgeschlossen.
Voraussetzungen für US-Arbeitgeber
Ein US-Arbeitgeber, der einen Antragsteller im Rahmen des EB-3 Verfahrens beschäftigen möchte, muss mehrere Bedingungen erfüllen. Zunächst ist nachzuweisen, dass die vakante Stelle nicht mit einem bevorrechtigten Arbeitnehmer besetzt werden kann – also keinem US-Staatsbürger oder Inhaber einer bestehenden Greencard. Dafür muss das Unternehmen die Stelle ausschreiben, in Zeitungen und bei der lokalen Arbeitsagentur veröffentlichen und Bewerber aus dem Inland berücksichtigen. Ggf. müssen Bewerbungsgespräche mit US-Amerikanern (oder Greencardinhabern) durchgeführt werden.
Können keine geeigneten US-Bewerber gefunden werden, kann der Arbeitgeber eine sogenannte Labor Certification beim US-Arbeitsministerium beantragen. Außerdem muss eine Prevailing-Wage-Anfrage gestellt werden, um sicherzustellen, dass der ausländische Arbeitnehmer mindestens 100 Prozent des ortsüblichen Lohn für die betreffende Tätigkeit erhält. Anders als beim EB-2 Visum ist ein National Interest Waiver beim EB-3 nicht möglich.
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Der Ablauf: In drei Schritten zur EB-3 Greencard
1. Stellenausschreibung und Labor Certification
Der US-Arbeitgeber stellt eine Prevailing-Wage-Anfrage bei der zuständigen Behörde. Anschließend schreibt er die Stelle in zwei Zeitungen sowie über die zuständige Arbeitsagentur aus. Dabei sind gewisse Fristen und formale Anforderungen zu beachten. Der Prozess kann sich je nach Unterkategorie des EB-3 Visums (Professional, Skilled oder Unskilled Workers) unterscheiden.
Melden sich Bewerber für die ausgeschriebene Stelle, muss der US-Arbeitgeber Bewerbungsgespräche führen und im Zweifelsfall dokumentieren, weshalb die Bewerber für die konkrete Position nicht geeignet waren. Erst wenn die Stelle nachweislich nicht mit einem bevorrechtigten US-Arbeitnehmer besetzt werden konnte, darf die Labor Certification beim U.S. Department of Labor eingereicht werden.
2. Petition bei der Einwanderungsbehörde (USCIS)
Mit genehmigter Labor Certification reicht der Arbeitgeber eine I-140 Petition ein. Dabei sind Fristen zu beachten, die sich aus der Genehmigung der Labor Certification Application ergeben.
3. Antragstellung durch den Arbeitnehmer
Wurde die Petition genehmigt und ist ein Visumkontingent verfügbar, kann der Arbeitnehmer die eigentliche Greencard beantragen. Dafür bestehen zwei Möglichkeiten:
- Option: Adjustment of Status (innerhalb der USA)
Befindet sich der Antragsteller bereits rechtmäßig in den USA, kann er eine sogenannte Statusanpassung beantragen. Dabei wird der Aufenthaltstitel von einem Nichteinwanderungsstatus in den Status eines Einwanderers geändert, ohne dass der Antragsteller das Land verlassen muss.
- Option: Konsularverfahren (außerhalb der USA)
Wenn sich der Antragsteller nicht in den USA befindet oder keine Statusanpassung möglich ist, wird ein Einwanderungsvisum über ein US-Konsulat im Ausland beantragt. Die Visumgebühr beträgt 345 USD. Nach Ausstellung des Visums ist zusätzlich eine Immigrant Fee in Höhe von 235 USD zu entrichten (Stand: Oktober 2025). Nach fristgerechter Einreise in die USA wird die Greencard automatisch per Post an die angegebene US-Adresse versendet.
Was passiert bei Arbeitsplatzverlust?
Ein entscheidender Vorteil gegenüber einem Nichteinwanderungsvisum wie dem L-1 Visum: Die EB-3 Greencard bleibt grundsätzlich auch dann gültig, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Zwar ist für das Antragsverfahren ein Arbeitgeber zwingend erforderlich, an eine fortbestehende Beschäftigung ist die Greencard aber nicht gekoppelt. Nach Erhalt haben Greencard-Inhaber dieselben Rechte wie andere Permanent Residents.
EB-3 Visum und Familienangehörige
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren des Hauptantragstellers können gemeinsam mit ihm in die USA einwandern und erhalten ebenfalls eine Greencard. Damit wird ein gemeinsamer Neustart in den USA für die ganze Familie möglich.
Greencard oder doch besser ein temporäres Visum?
Wer nur befristet in den USA leben und arbeiten möchte, sollte prüfen, ob ein Nichteinwanderungsvisum – wie z. B. das H-2B oder L-1 – nicht besser geeignet ist. Denn der Greencard-Erhalt ist mit dauerhaften steuerlichen Verpflichtungen in den USA verbunden, die gut überlegt sein wollen. Daneben erhebt die Bundesrepublik Deutschland je nach Lage des Einzelfalls eine sog. Wegzugsbesteuerung.
Beratung und Begleitung durch spezialisierten Anwalt
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