Mit dem EB1 Visum zur US-Greencard für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Kategorie: Greencard, US-Visa-Typen

Das EB1 Visa (EB-1A) bietet Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten den direkten Weg zur US-Greencard – ohne Arbeitgeber, ohne Arbeitsmarktprüfung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer sich qualifizieren kann, welche Kriterien gelten und wie das Antragsverfahren abläuft.

EB-1A Visum Informationen

Das EB-1A Visum: Wer kommt infrage?

Das EB-1A Visum ist ein arbeitsplatzbasiertes Einwanderungsvisum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Bereichen wie Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Bildung oder Sport. Besonders attraktiv ist dieses Visum deshalb, weil es keine Arbeitsmarktprüfung erfordert und kein US-Arbeitgeber benötigt wird. Antragsteller können sich selbst vertreten, ohne auf einen Sponsor angewiesen zu sein.

In der Praxis richtet sich das EB-1A an Personen, die nachweislich zur internationalen Spitze ihres Fachs gehören. Dazu zählen etwa Künstler, Wissenschaftler, Unternehmer, Schauspieler, Sportler oder Experten aus der Wirtschaft. Die Anzahl dieser Visa ist wie bei anderen arbeitsplatzbasierten Greencards zwar begrenzt, doch kommt es in der EB-1A-Kategorie nur selten zu Wartezeiten. Und wenn, dann liegen diese in der Regel bei wenigen Monaten bis maximal einem Jahr. (Stand Januar 2026 gibt es keine Wartezeiten.)

Wer hingegen nur für einen begrenzten Zeitraum in den USA tätig sein möchte, sollte prüfen, ob ein O-Visum möglicherweise besser geeignet ist. Denn mit dem Erhalt einer Greencard gehen steuerliche Pflichten einher, die gründlich bedacht werden sollten.

Voraussetzungen für das EB-1A Visum

1. Außergewöhnliche Fähigkeiten im Berufsfeld

Antragsteller müssen nachweisen, dass sie zu einem kleinen Kreis von Personen gehören, die in ihrem Fachgebiet Spitzenleistungen erbringen. Das kann entweder durch eine bedeutende internationale Auszeichnung wie einen Nobelpreis, einen Pulitzer-Preis, einen Academy Award oder eine olympische Goldmedaille erfolgen – oder durch die Erfüllung von mindestens drei der folgenden zehn Kriterien:

  1. nationale oder internationale Auszeichnungen wegen besonderer Leistungen
  1. Mitgliedschaft in Verbänden mit strengen Aufnahmekriterien
  1. Veröffentlichung über die Person in anerkannten Medien oder Fachzeitschriften
  1. Tätigkeit als Preisrichter zur Bewertung anderer in der eigenen Branche
  1. bedeutende fachliche Beiträge zum eigenen Berufsgebiet
  1. wissenschaftliche Veröffentlichungen in anerkannten Fachzeitschriften oder Medien
  1. Präsentation der eigenen Arbeiten bei Ausstellungen oder Aufführungen
  1. leitende oder entscheidende Rolle in Organisationen mit exzellentem Ruf
  1. überdurchschnittliche Vergütung im Branchenvergleich
  1. nachweislich kommerzieller Erfolg in den darstellenden Künsten (z. B. durch Ticketverkäufe oder Tonträgerverkäufe)

2. Tätigkeit in den USA im gleichen Berufsfeld

Zusätzlich ist erforderlich, dass die Tätigkeit in den USA im selben Fachgebiet fortgesetzt wird. Ein konkretes Jobangebot ist nicht nötig. Vielmehr genügt ein glaubhafter Nachweis, dass der Antragsteller beabsichtigt, seine berufliche Tätigkeit in den USA fortzuführen. Dieser Nachweis sollte am besten durch mindestens drei Absichtserklärungen potenzieller Kunden und/oder Geschäftspartner oder durch eine unverbindliche Bestätigung eines möglichen US-Arbeitgebers erfolgen.

So läuft die Beantragung ab

Ein EB-1A Visum kann grundsätzlich beantragt werden, sobald alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings empfiehlt es sich, vor der Antragstellung qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Je nach Bekanntheitsgrad, beruflichem Werdegang oder Fachbereich bestehen unterschiedliche strategische Überlegungen – etwa, welche der zehn Kriterien sich am überzeugendsten belegen lassen. Eine sorgfältige Analyse dieser Faktoren erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Schritt 1: Petition einreichen

Zunächst wird die Petition über das Formular I-140 bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) eingereicht. Der Antragsteller tritt dabei eigenständig auf – ein US-Arbeitgeber als Sponsor ist nicht erforderlich. Die Petition muss gut dokumentiert sein und überzeugend darlegen, dass alle Voraussetzungen für ein EB-1A Visum erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere Nachweise über außergewöhnliche Fähigkeiten und die Absicht, auch in den USA im gleichen Berufsfeld tätig zu bleiben.

Schritt 2: Greencard beantragen

Sobald die Petition genehmigt ist, folgt die eigentliche Beantragung der Greencard. Wer sich bereits legal und auf Grundlage eines Visums in den USA aufhält, kann eine Statusanpassung (Adjustment of Status) beantragen, um vom Nicht-Einwandererstatus in den Einwanderungsstatus zu wechseln. 

Alternativ ist auch ein konsularisches Verfahren möglich: In diesem Fall wird über ein US-Konsulat im Heimatland ein Einwanderungsvisum beantragt. Nach erfolgter Einreise und (vorheriger) Zahlung der Einwanderungsgebühr (USCIS Immigration Fee)  in Höhe von aktuell 235 US-Dollar (Stand Januar 2026) wird die Greencard automatisch an die im Verfahren angegebene US-Adresse geschickt.

Ihr Weg in die USA beginnt hier

Holen Sie sich professionelle Unterstützung für Ihren Visumsantrag – von der Strategie bis zur Genehmigung.

Vorteile des EB-1A Visums

Der größte Vorteil des EB-1A Visums besteht darin, dass keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist. Es muss also nicht geprüft werden, ob ein US-Staatsbürger oder ein Greencard-Inhaber für die geplante Tätigkeit zur Verfügung steht. Außerdem ist kein US-Arbeitgeber erforderlich, der das Verfahren unterstützt oder die Petition einreicht. Der Antragsteller reicht die I-140-Petition selbst ein und tritt damit als sogenannter self-petitioner auf – ein Sponsor wird nicht benötigt. Dadurch ist das Verfahren insgesamt flexibler, schneller und unabhängiger als viele andere arbeitsplatzbasierte Einwanderungskategorien.

Familienangehörige einbeziehen

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren des Antragstellers können im Rahmen des Verfahrens ebenfalls eine Greencard beantragen. Eine eigene Qualifikation dieser Angehörigen ist nicht erforderlich. Der Familiennachzug erfolgt direkt über den Hauptantrag.

Unsere Beratung zur EB-1A Greencard

Ein EB-1A Visumsverfahren erfordert nicht nur formale Voraussetzungen, sondern auch eine strategisch kluge Vorbereitung. Welche Kriterien ein Antragsteller am besten erfüllt, welche Nachweise überzeugen und welche Darstellungen vermieden werden sollten, hängt stark vom individuellen Profil ab. 

Unser auf US-Visa spezialisierter Rechtsanwalt Thomas Schwab unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Ausgangssituation, der Erstellung Ihrer Petition und dem gesamten Verfahren – persönlich, diskret und mit langjähriger Erfahrung im US-Einwanderungsrecht.
Sie möchten mehr erfahren oder Ihre Chancen prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg in die USA begleiten zu dürfen.

Individuelle Fragen zum Thema oder sonstige Anliegen?