Bedeutung und Zweck des K-1 Visums
Das K-1 Visum, auch bekannt als Verlobtenvisum (fiancé/e visa), ermöglicht es unverheirateten ausländischen Partnern von US-Staatsbürgern, in die Vereinigten Staaten einzureisen, um dort innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft die Ehe zu schließen. Erst mit der Eheschließung ist ein anschließender Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis – die sogenannte Greencard – möglich. Eine Verlängerung des 90-Tage-Zeitraums ist rechtlich ausgeschlossen, was die präzise Planung der Hochzeit innerhalb dieser Frist unerlässlich macht.
Erste Phase: Antragstellung bei der USCIS
Am Anfang des Verfahrens steht die Petition des US-amerikanischen Verlobten bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS). Hierzu muss das Formular I-129F eingereicht werden. Damit wird die Beziehung offiziell registriert und deren Ernsthaftigkeit gegenüber den Behörden dokumentiert. Die Einwanderungsbehörde prüft sorgfältig, ob die Beziehung auf einer echten Heiratsabsicht beruht und keine Scheinehe vorliegt.
Ein entscheidendes Kriterium dabei ist, dass sich die Partner innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung mindestens einmal persönlich getroffen haben. Eine umfassende Dokumentation gemeinsamer Treffen – beispielsweise durch Fotos, Reisebelege oder Buchungsbestätigungen – kann die Glaubwürdigkeit der Beziehung unterstreichen. Auch ein längerfristiges Zusammenleben vor dem Antrag kann positiv gewertet werden, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.
Zweite Phase: K-1 Visum beim US-Konsulat in Frankfurt beantragen
Nach Genehmigung der Petition durch die USCIS wird dem US-Verlobten eine sogenannte Notice of Action (Formular I-797) zugestellt. Auf dieser Basis kann der ausländische Partner den eigentlichen Visumsantrag beim US-Konsulat in Frankfurt stellen.
Die bewilligte Petition hat zunächst eine Gültigkeit von vier Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle weiteren Schritte erfolgen. Das Antragsverfahren umfasst die elektronische Beantragung über das Formular DS-160, die Einreichung finanzieller Nachweise des US-Verlobten (etwa über das Formular I-134), ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und medizinische Untersuchungen. Der sogenannte Medical Report muss vor dem persönlichen Interviewtermin im Konsulat vorliegen. Alle erforderlichen Unterlagen sind vorab an das Konsulat zu senden.
Dritte Phase: Einreise und Eheschließung in den USA
Sobald das K-1 Visum erteilt wurde, kann der oder die Verlobte in die USA einreisen. Die Gültigkeit des Visums beträgt in der Regel sechs Monate. Bei der Einreise gewähren die US-Grenzbeamten eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Hochzeit in den USA erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist ausgeschlossen, weshalb eine zügige Planung nach Einreise notwendig ist. Erst nach der Eheschließung darf die sogenannte Statusanpassung, also der Antrag auf die Greencard, gestellt werden.
Vierte Phase: Antrag auf die Greencard (Adjustment of Status)
Nach der Heirat kann der ausländische Ehepartner die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieses Verfahren nennt sich Adjustment of Status und wird wiederum bei der USCIS durchgeführt. Dabei müssen unter anderem das Formular I-485, das Affidavit of Support (Formular I-864), Steuerunterlagen des US-amerikanischen Ehepartners und weitere Nachweise eingereicht werden. Auch hier spielt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des US-Ehepartners eine zentrale Rolle.
Während der Bearbeitungszeit sollte der Antragsteller die USA nicht verlassen, da sonst der laufende Antrag gefährdet werden kann. Sollte dennoch eine Ausreise unumgänglich sein, muss vorab eine Advance Parole (Formular I-131) beantragt werden. Nur so ist eine legale Wiedereinreise während des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens möglich.
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Meldepflicht und Wohnsitzregelung
Ein Wohnsitzwechsel innerhalb der USA muss der USCIS umgehend mitgeteilt werden, und zwar über das Formular AR-11. Diese Pflicht gilt bereits während des Antragsverfahrens und bleibt auch nach Ausstellung der Greencard bestehen. Hintergrund ist, dass wichtige Dokumente wie die Greencard selbst korrekt zugestellt werden müssen.
Darüber hinaus verpflichtet der Status als Legal Permanent Resident dazu, den dauerhaften Wohnsitz in den USA zu haben. Aufenthalte außerhalb der Vereinigten Staaten, die länger als sechs Monate dauern, können bei der Wiedereinreise kritisch hinterfragt werden. Bei einem Auslandsaufenthalt von einem Jahr oder länger reicht die Greencard für die Einreise nicht mehr aus. In einem solchen Fall muss ein Returning Resident Visa beantragt werden. Dieses setzt voraus, dass dem Konsulat glaubhaft dargelegt wird, dass keine Aufgabe des Wohnsitzes in den USA beabsichtigt war und der lange Auslandsaufenthalt durch höhere Gewalt bedingt war.
Wer schon im Voraus weiß, dass ein längerer Auslandsaufenthalt notwendig sein wird, sollte vor der Ausreise eine sogenannte Reentry Permit über das Formular I-131 beantragen. Diese erlaubt eine durchgehende Abwesenheit von bis zu zwei Jahren, ohne dass der Aufenthaltsstatus automatisch gefährdet wird.
Arbeiten mit dem K-1 Visum – was ist möglich?
Theoretisch besteht die Möglichkeit, mit dem Formular I-765 eine Arbeitserlaubnis nach der Einreise mit dem K-1 Visum zu beantragen. Praktisch ist dies jedoch kaum sinnvoll. Die Bearbeitung durch die USCIS dauert in der Regel mehrere Monate, die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis wäre jedoch auf die ohnehin beschränkten 90 Tage des K-1 Visums begrenzt.
Effektiver ist es, die Arbeitserlaubnis gemeinsam mit dem Antrag auf die Greencard einzureichen. In diesem Fall wird sie in Kombination mit einer Travel Permit ausgestellt und ist in der Regel ein Jahr gültig.
Bearbeitungszeiten im Vergleich
Aktuell liegt die Bearbeitungszeit für die I-129F Petition bei etwa zehn Monaten. Zum Vergleich: Die I-130 Petition für verheiratete Paare wird je nach zuständigem Service Center mit Bearbeitungszeiten zwischen siebzehn und sechzig Monaten bearbeitet. Die Zuteilung des zuständigen USCIS Service Centers erfolgt intern, Antragsteller haben darauf keinen Einfluss.
Unsere Unterstützung beim Visumsverfahren
Die Beantragung eines K-1 Visums und die anschließende Greencard-Erteilung erfordern genaue Planung, vollständige Unterlagen und rechtliche Sorgfalt. Wir sind auf das US-Einwanderungsrecht spezialisiert und beraten Sie gern zu jedem Schritt – von der Petition über die Visumsbeantragung bis hin zur Greencard.
Wenn Sie Unterstützung wünschen, vereinbaren Sie gerne ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit uns – telefonisch oder per E-Mail. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, zuverlässig und kompetent.
