Heiraten in den USA – erlaubt?

Kategorie: Strategie & Praxis

Wer visumsfrei in die USA reist, darf dort heiraten. Entscheidend ist nicht die Hochzeit, sondern ob bei Einreise schon der Plan bestand, zu bleiben und ein Adjustment of Status zu beantragen. Dann drohen Vorwürfe der misrepresentation und rechtliche Folgen.

Heirat, Einreise, Status: Risiken der Falschdarstellung

Worum es bei Heirat, Absicht und Status wirklich geht

Gelegentlich trifft man auf die Vorstellung, ohne besonderes Visum (z. B. ein Verlobtenvisum, fiancé/e visa) in den USA zu heiraten, sei nicht erlaubt. Das ist so natürlich nicht richtig. Rein rechtlich ist es kein Problem, visumsfrei in die USA zu reisen, um einen US-Amerikaner oder eine US-Amerikanerin (oder sonst einen Staatsbürger) zu heiraten.

Was problematisch sein kann, ist, schon mit der Absicht einzureisen, nach der Einreise auch in den USA zu bleiben. Wer visumsfrei oder z. B. mit einem B-Visum in die USA reist, bringt damit nämlich zum Ausdruck, nur für einen besonderen, ggf. touristischen Zweck in die USA reisen und sie auch wieder verlassen zu wollen. Wer also derart einreist und dabei schon die Absicht hat, zu heiraten und ein Adjustment of Status zu beantragen, um also Greencardinhaber, Lawful Permanent Resident zu werden, der hat bei der Einreise oder ggf. schon bei der Visumsbeantragung falsche Tatsachen vorgespiegelt, was als „mispresentation“ gilt (vgl. 8 USC § 1182(a)(6)(C)):

„Any alien who, by fraud or willfully misrepresenting a material fact, seeks to procure (or has sought to procure or has procured) a visa, other documentation, or admission into the United States or other benefit provided under this chapter is inadmissible.“

In diesem Zusammenhang ist besonders eine im Jahr 2017 eingetretene Veränderung einer „60-Tage-Regel“ zu einer „90-Tage-Regel“ zu bedenken. In den Bestimmungen für Konsulatsbeamte heißt es nun unter 9 FAM 302.9-4(B)(3):

„If an individual engages in conduct inconsistent with their nonimmigrant status within 90 days of visa application or admission to the United States […], you may presume that the applicant made a willful misrepresentation […].“

Insbesondere ist dort zu lesen:

„For purposes of applying the 90-day rule, conduct that violates […] status depends on the nonimmigrant status the applicant has/had and the activities of the applicant in such status, including, but not limited to:

[…]

A nonimmigrant in B status, marrying a United States citizen or LPR and taking up residence in the United States.“

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Zu heiraten und ein Adjustment of Status zu beantragen ist an sich zwar noch kein Anlass, misrepresentation zu unterstellen: „Simply filing for a change of status or adjustment of status is not in itself sufficient to support a presumption of misrepresentation under the 90-day rule“. Wenn aber Aktivitäten hinzukommen, die darauf schließen lassen, dass man seinen Wohnsitz in den USA nehmen möchte, indem man z. B. einen langfristigen Mietvertrag abschließt, einen US-Führerschein beantragt, eine Hypothek aufnimmt o. ä., dann dürfen die Behörden vermuten, dass dies schon vorher geplant war, ein „preconceived intent“ und damit misrepresentation vorlag.

Die genannte Regel findet sich zwar in Bestimmungen für Konsulatsbeamte, also in vom Department of State erlassenen Regelungen, die grundsätzlich nicht für das Department of Homeland Security, u. a. die USCIS, gelten, die sie sich zunächst aber zu eigen machte.

Am 16. Juli 2021 löschte die USCIS jedoch alle Bezugnahmen auf die Regel des Department of State. Dahinter steckt der Gedanke, einerseits eine klare Trennung zwischen für Behörden des Department of State und denen des Department of Homeland Security zu schaffen, andererseits sollen die Beamten und Sachbearbeiter bei der USCIS den Einzelfall in einer Art Gesamtschau beurteilen und nicht Anträge quasi-mechanisch ablehnen.

Für die Praxis, gerade bei einem Adjustment of Status nach einer Heirat, dürften sich die Folgen der Löschung der Bezugnahme aber in Grenzen halten, ist in 9 FAM doch ohnehin bestimmt, dass in einem solchen Fall weitere Umstände hinzukommen müssen, um von misrepresentation auszugehen, und wird die USCIS bei ihrer Gesamtschau natürlich auch zeitliche Abläufe in die Entscheidung mit einbeziehen.Hinweis: Bei den Regelungen geht es ersichtlich um eine „gesetzliche Vermutung“. Es folgt nicht, dass man visumsfrei in die USA einreisen dürfte, um dann zu heiraten und ein Adjustment of Status zu beantragen, wenn im übrigen nichts für die gesetzliche Vermutung eines preconceived intents spricht.

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