US-Visa & Greencard für Unternehmer: Alle Optionen für Investoren und Gründer

Kategorie: Greencard, US-Visa-Typen, USA & Business

Sie möchten als Unternehmer in den USA Fuß fassen – sei es durch Gründung, Investition oder Expansion? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Visaarten für Selbstständige und Investoren in Frage kommen.  Vom B-1 über E-2 bis hin zur Greencard per EB-5.

Business-Visa und Greencard-Optionen für USA-Unternehmer

Geschäftlich in die USA: Die passenden Visa für Unternehmer

Für Unternehmer, Selbstständige oder Investoren, die geschäftlich in den USA tätig werden möchten, stehen verschiedene Visaoptionen zur Verfügung. Je nach Ziel – ob Geschäftsreise, Investition, Firmengründung oder dauerhafte Auswanderung – kommen unterschiedliche Visaarten in Betracht. Die Wahl des passenden Visums hängt maßgeblich von Ihren konkreten Plänen ab.

B-1 Geschäftsvisum: Für temporäre Vor-Ort-Aktivitäten

Wenn Sie in den USA weder bezahlter noch unbezahlter Arbeit nachgehen möchten, sondern lediglich geschäftlich vor Ort sein wollen, kann ein B-1 Visum ausreichend sein. Es eignet sich etwa für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen oder Geschäftsterminen sowie im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen und für die Durchführung unabhängiger Forschung. Auch Investitionen, das Treffen von Geschäftspartnern oder das Halten von Vorträgen sind unter einem B-1 Visum möglich.

Darüber hinaus erlaubt dieses Visum unter bestimmten Umständen auch Tätigkeiten wie die Installation und Wartung von Maschinen, die außerhalb der USA erworben wurden, sowie die Schulung von US-Mitarbeitern zur Durchführung dieser Tätigkeiten. Was allerdings strikt untersagt ist, ist eine Beschäftigung bei einem US-Unternehmen – unabhängig davon, ob diese bezahlt oder unbezahlt erfolgt. Die Abgrenzung kann im Einzelfall komplex sein und sollte mit juristischem Beistand geklärt werden.

Mehr zum B-1 Visum: B-1 Visum USA – Das Business-Visum für Geschäftsreisende

E-1 Visum: Wenn bereits Handel mit den USA betrieben wird

Das E-1 Visum (Handelsvisum) richtet sich an Unternehmer, die bereits in einem substanziellen Umfang Handel mit den USA betreiben. Voraussetzung ist, dass der Handel überwiegend zwischen dem Heimatstaat des Antragstellers – zum Beispiel Deutschland, Österreich oder der Schweiz – und den Vereinigten Staaten erfolgt. Und das in einem gewissen bzw. beträchtlichen Umfang („substantial“). Nur Selbstständige oder Mitarbeiter von Unternehmen, die mehrheitlich diesen bilateralen Handel abwickeln, können sich für ein E-1 Visum qualifizieren.

Ein entscheidender Vorteil dieses Visums besteht darin, dass es unbegrenzt verlängerbar ist. Für Unternehmer mit langjähriger US-Handelserfahrung stellt das E-1 Visum deshalb eine besonders attraktive Lösung dar.

Mehr zum E-1 Visum: E Visum USA beantragen: So funktioniert das E-1 Handelsvisum

E-2 Visum: Für Investoren und Gründer

Das E-2 Investorenvisum ist für Unternehmer gedacht, die ein Unternehmen in den USA gründen, kaufen oder in ein bestehendes Unternehmen investieren wollen. Es eignet sich auch für Unternehmer, die Mitarbeiter in die USA entsenden möchten, um dort tätig zu werden. Entscheidend ist, dass die Investition aktiv betrieben wird und die unternehmerische Tätigkeit eine reale und substanzielle Grundlage hat.

Welche Anforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, hängt stark von der individuellen Ausgangssituation ab. In vielen Fällen ist das E-2 Visum die pragmatischste Lösung für Unternehmer, die selbst vor Ort in den USA arbeiten möchten. 

Mehr zum E-2 Visum: E-2 USA Visum: Investorenvisum für Unternehmer mit Zielen in den Vereinigten Staaten

EB-5 Visum: Mit Kapital zur Greencard

Das EB-5 Visum bietet Unternehmern und Investoren die Möglichkeit, durch ein passives Investment eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung – also eine Greencard – zu erhalten. Voraussetzung ist die Investition in ein staatlich anerkanntes Regional Center in den USA. 

Die Anzahl der jährlich verfügbaren EB-5 Visa ist allerdings limitiert und die Bearbeitungszeit relativ lange. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung – insbesondere bei großem Interesse am dauerhaften Aufenthalt.

IEPP: Das International Entrepreneur Parole Program

Unternehmer, die keine E-2 Voraussetzungen erfüllen, können unter bestimmten Umständen auf das International Entrepreneur Parole Program zurückgreifen. Das IEPP ermöglicht unternehmerisches Handeln in den USA für eine begrenzte Zeit.

Die Anforderungen sind allerdings deutlich komplexer als beim E-2 Visum. Auch das Antragsverfahren ist umfangreicher und in der Umsetzung anspruchsvoller. Deshalb wird das IEPP nur dann empfohlen, wenn ein E-2 Visum definitiv keine Option ist.

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L-1 Visum: Für Unternehmen mit internationalen Strukturen

Unternehmer, die in den USA eine Zweigstelle, ein Tochterunternehmen oder ein neues Büro eröffnen möchten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein L-1 Visum qualifizieren. Auch wenn ein deutsches Unternehmen bereits eine US-Tochtergesellschaft betreibt und Mitarbeiter dorthin entsenden möchte, ist das L-1 Visum eine gängige Lösung. Besonders relevant ist dieses Visum, wenn die Voraussetzungen für ein E-Visum nicht erfüllt werden können. 

Mehr zum L-1 Visum:  L-1 Visum USA: Arbeitsvisum für Unternehmer, Manager und Spezialisten

O-1 Visum: Für Unternehmer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Wenn Personen nicht investieren oder keine eigene Gesellschaft gründen wollen, aber über herausragende Fähigkeiten verfügen, kann das O-1 Visum eine Option darstellen. Dieses Visum richtet sich an Personen, die in ihrem Fachgebiet über außergewöhnliche Leistungen verfügen – etwa auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem oder technischem Gebiet – und bei einem US-Unternehmen arbeiten möchten.

Mehr zum O-1 Visum: O-1 Visum: US-Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Unsere persönliche Beratung für Unternehmer

Die Entscheidung, welches Visum für Ihr Vorhaben in den USA optimal ist, sollte gut überlegt sein. Nicht jedes Visum ist für jedes Geschäftsmodell geeignet, und die Anforderungen unterscheiden sich teils erheblich. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen genannten Visumskategorien und begleitet Sie bei der Antragstellung. Falls Sie bereits wissen, dass das B-1, E-2 oder L-1 Visum für Sie in Frage kommt, können Sie uns auch ohne vorherige Beratung direkt mit der Beantragung beauftragen – zum fairen Pauschalpreis.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie einen Beratungstermin mit einem unserem Experten vereinbaren möchten: Kontakt

Beratung zum US-Markteintritt

Neben der Visa-Beratung bieten wir umfassende Unterstützung beim US-Markteintritt, unter anderem durch:

  • Beratung zur Wahl der passenden Rechtsform (LLC, Corporation, Partnership)
  • Unterstützung bei der Standortwahl innerhalb der Vereinigten Staaten
  • Begleitung bei Gründung und Anmeldung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
  • Steuerliche Beratung zur Wegzugsbesteuerung und zum Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland
  • Gestaltung und Prüfung internationaler Verträge
  • Unterstützung bei US-Marken- und Patentanmeldungen
  • Beratung zur Einhaltung von Compliance-Vorgaben der US-Behörden wie IRS, USCIS oder SEC

Ob kurzfristige Geschäftstätigkeit oder langfristige Einwanderung – mit einer durchdachten Strategie und der richtigen rechtlichen Begleitung legen Sie den Grundstein für Ihren unternehmerischen Erfolg in den USA.

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