K-3 Visum erklärt: Schnellere Einreise für Ehepartner von US-Bürgern

Kategorie: US-Visa-Typen

Das K-3 Visum ermöglicht verheirateten Partnern von US-Staatsbürgern eine schnellere Einreise in die USA, während das Einwanderungsverfahren noch läuft. Doch lohnt sich das heute überhaupt noch? Lesen Sie hier, wie das K-3 Visum funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und ob sich die Beantragung noch lohnt.

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Was ist das K-3 Visum?

Das K-3 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für ausländische Ehepartner von US-Staatsbürgern. Es wurde ursprünglich eingeführt, um eine frühere Einreise in die USA zu ermöglichen, während das eigentliche Einwanderungsvisum – etwa das IR-1 oder CR-1 – noch in Bearbeitung ist. 

US-Ehepartner können zusätzlich zur Einwanderungspetition (Formular I-130) auch eine I-129F Petition einreichen, wie sie sonst nur bei Verlobten üblich ist. Das weitere Verfahren ist davon abhängig, welche der Petitionen zuerst bearbeitet und genehmigt wird: Kommt die I-129F früher zur Entscheidung, kann (nur) ein K-3 Visum beantragt werden; bei schneller Genehmigung der I-130 wird der Weg über IR-1 oder CR-1 eingeschlagen. Das K-3 Visum soll also verheirateten Paaren die Möglichkeit schaffen, mindestens so zeitnah in den USA zusammenleben zu können wie Verlobte.

Die USCIS schreibt allerdings auf ihrer Webseite, dass die Bearbeitungszeiten für die Petitionen I-129F und I-130 in etwa gleich seien und K-3 Visa deshalb nur selten ausgestellt würden.

Gültigkeit und Nutzungsmöglichkeiten

Ein K-3 Visum wird für 24 Monate ausgestellt und erlaubt auch einen US-Aufenthalt für einen Zeitraum von 24 Monaten. Es erlaubt mehrfache Ein- und Ausreisen in die USA innerhalb dieser Gültigkeitsdauer. Das bietet eine gewisse Flexibilität, allerdings endet der Aufenthaltstitel nicht automatisch in einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.

Adjustment of Status nach Einreise erforderlich

Wer mit einem K-3 Visum in die Vereinigten Staaten einreist, muss anschließend ein sogenanntes Adjustment of Status beantragen. Das bedeutet, dass die eigentliche Greencard innerhalb der USA nachträglich beantragt werden muss. Im Gegensatz dazu entfällt dieser Schritt bei einem direkten Einwanderungsvisum, da dort die Greencard mit dem Visum verknüpft ist. Das Adjustment of Status ist allerdings erst möglich, wenn die auch eingereichte I-130 Petition positiv beschieden wurde.

Ort der Beantragung

Eine häufig übersehene Regel betrifft den Ort der Antragstellung. Wurde die Ehe außerhalb der USA geschlossen, kann das K-3 Visum grundsätzlich nur in dem Land beantragt werden, in dem die Eheschließung stattfand. Wenn ein Paar zum Beispiel während eines Urlaubs in Australien geheiratet hat, muss der K-3 Antrag über das zuständige US-Konsulat in Australien gestellt werden, inklusive des dort notwendigen Interviews.

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K-3 Visum oder IR-1 / CR-1: Was ist heute die bessere Wahl?

Inzwischen gibt es kaum noch zeitliche Vorteile beim K-3 Visum. Die Bearbeitungszeiten für die I-130 Petitionen sind deutlich kürzer geworden. Selbst die US-Einwanderungsbehörde USCIS weist ausdrücklich darauf hin, dass K-3 und K-4 Visaanträge nur noch selten erforderlich sind. Auf ihrer Webseite heißt es wörtlich: 

„Once the Form I-130 is approved, beneficiaries are no longer eligible for a K-3 or K-4 nonimmigrant visa, so the Department of State rarely issues K-3 and K-4 visas.“ 

Arbeiten mit dem K-3 Visum

Grundsätzlich besteht für Inhaber eines K-3 Visums die Möglichkeit, in den USA zu arbeiten. Allerdings ist hierfür ein zusätzliches Dokument erforderlich – die sogenannte Arbeitserlaubnis oder das „Employment Authorization Document“. Diese muss mit dem Formular I-765 gesondert beantragt werden, bevor eine legale Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann.

Was gilt für Kinder des ausländischen Ehepartners?

Kinder können im Rahmen des K-3 Verfahrens ein sogenanntes K-4 Visum erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie unverheiratet und unter 21 Jahre alt sind. Auch für sie ist das Visum als Nichteinwanderungsvisum konzipiert, sodass nach Einreise ebenfalls ein Adjustment of Status erforderlich wird, um die Greencard zu erhalten.

Unsere anwaltliche Unterstützung beim K-3 Visum

Die Beantragung eines K-3 Visums erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Voraussetzungen sowie ein genaues Verständnis der Verfahrensabläufe. Wir sind auf US-Visumsrecht spezialisiert und unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der strategischen Entscheidung für das passende Visum bis zur vollständigen Durchführung des Antragsverfahrens.

Wir bieten Ihnen eine individuelle Erstberatung, analysieren Ihre Ausgangslage und übernehmen bei Bedarf das gesamte Verfahren. Gemeinsam klären wir, ob ein K-3 Visum für Sie sinnvoll ist oder ob ein direkter Antrag auf ein Einwanderungsvisum der bessere Weg ist.

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