Trumps Gold Card

Kategorie: Aktuelles

In einer am 19. September 2025 veröffentlichten Executive Order ordnete Präsident Donald Trump an, dass das US-Innen-, das US-Außen- und das US-Handelsministerium innerhalb von 90 Tagen Bestimmungen für das „Gold Card Program“ ausarbeiten sollen (s. https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/09/the-gold-card/ oder https://www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2025-09-24/pdf/2025-18602.pdf).

Einige Eckpunkte des Programms hat Trump in seiner Executive Order festgelegt:

  • So ist wesentliche Voraussetzung eine an das US-Handelsministerium fließende Schenkung („unrestricted gift“) in Höhe von USD 1.000.000 bzw. USD 2.000.000.

Der niedrige Betrag kommt zum Tragen bei Zahlung des Betrags durch eine Privatperson für sich selbst („Trump Gold Card“), der höhere Betrag ist für den Fall, dass ein Unternehmen („corporation or similar entity“) den Betrag für eine Privatperson aufbringt („Trump Corporate Gold Card“) – wenn also wohl ein Unternehmen Mitarbeiter mit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ausstatten möchte, ohne dabei den Weg über die üblichen Visumskategorien zu gehen.

Das Geld soll zur Stärkung der US-Wirtschaft verwendet werden („use them to promote commerce and American industry“).

  • Der über ein Unternehmen erlangte Status eines Gold-Card-Holders soll aufgegeben („abandon his or her status“) und der Status an eine andere Person übertragen werden können. Hierfür wird selbstverständlich eine Gebühr fällig („transfer fee“).
  • Das Programm soll sich in die bestehenden Regelungen zu Einwanderungsvisa einfügen und der Antragsteller eine Greencard der Kategorie EB-1 bzw. EB-2 erhalten.
  • Im übrigen gelten wohl die allgemeinen Bestimmungen zu Einwanderungsvisa und Greencards, z. B. was ansteckende Krankheiten, Vorstrafen u. ä. anbelangt.

US-Handelsminister Howard Lutnick sprach gegenüber dem Magazin Politico davon, dass zunächst einmal 80.000 „Trump Gold Cards“ (inkl. wohl „Trump Corporate Gold Cards“) zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Programm soll beobachtet, die Bedingungen können verändert und bestehende Kategorien von Greencards bzw. Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisa ggf. abgeschafft werden.

Auch eine Webseite für das Programm ist schon vorhanden (https://trumpcard.gov/), auf der ein Antrag eingereicht werden kann.

Ferner ist eine „Trump Platinum Card“ vorgesehen. Das Programm dafür ist aber noch nicht ausgearbeitet. Sie berechtigt ihre Inhaber, sich bis zu 270 Tage in den USA aufzuhalten, ohne der US-Steuer zu unterfallen.

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