Greencard durch Arbeitgeber: Das müssen Unternehmen und Arbeitnehmer wissen

Kategorie: Greencard

Die Greencard durch einen Arbeitgeber eröffnet den Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in den USA. Doch das Verfahren ist komplex: Arbeitgeber müssen strenge Vorgaben bei Ausschreibung, Dokumentation und Bezahlung einhalten, während gleichzeitig Wartezeiten und Kontingente zu beachten sind. Wer die Spielregeln kennt, vermeidet Verzögerungen und rechtliche Risiken.

Was bedeutet „Greencard durch Arbeitgeber“?

Bei der sogenannten arbeitgeberbasierten Greencard übernimmt ein US-Unternehmen die Rolle des Sponsors. Es stellt also den Antrag (Petition) für Sie als zukünftigen Mitarbeiter. Ziel ist eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis – mehr dazu erfahren Sie auch hier: Was ist eine Greencard?.

Wichtig: Der Prozess wird nicht von Ihnen allein gesteuert. Ihr Arbeitgeber ist zentraler Akteur und trägt wesentliche Pflichten sowie Kosten.

Ausschreibungspflicht und Nachweis der Bewerbersuche

Einer der entscheidenden Schritte ist der Nachweis, dass kein geeigneter US-amerikanischer Bewerber für die Position gefunden wurde. Dafür muss Ihr Arbeitgeber:

  • die Stelle formal korrekt ausschreiben,
  • bestimmte Veröffentlichungsfristen einhalten,
  • z. B. Anzeigen in überregionalen Medien schalten,
  • alle Bewerbungen dokumentieren,
  • und nachvollziehbar begründen, warum Kandidaten abgelehnt wurden.

Diese sogenannte Labor Certification (PERM) ist kein formaler Akt, sondern wird streng geprüft. Fehler in der Ausschreibung oder Dokumentation können das gesamte Verfahren stoppen.

Kosten: Wer zahlt was?

Ein häufiger Irrtum: Die Kosten dürfen nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Im Gegenteil – der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche verpflichtenden Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Dazu gehören:

  • staatliche Antragsgebühren (mehrere tausend US-Dollar möglich),
  • Kosten für die Stellenausschreibung,
  • Kosten für anwaltliche oder sonstige Unterstützung im Rahmen der Stellenausschreibung und/oder Bearbeitung der Petition.

US-Behörden überprüfen dies teilweise sehr genau, auch durch Audits. Dabei kann konkret kontrolliert werden, ob Kosten direkt oder indirekt auf den Arbeitnehmer übertragen wurden – etwa durch Gehaltsabzüge oder verdeckte Rückerstattungen. Verdeckte Kostenüberwälzungen sind unzulässig und können schwerwiegende Konsequenzen haben.

Wichtig: Anders als bei bestimmten temporären Visa (z. B. L-1), bei denen Kosten unter Umständen auch vom Arbeitnehmer getragen werden können, ist dies bei der arbeitgeberbasierten Greencard ausdrücklich verboten.

Gehalt: „Prevailing Wage“ ist Pflicht

Wenn Sie über einen Arbeitgeber eine Greencard erhalten sollen, reicht ein beliebiges Gehalt nicht aus. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mindestens den sogenannten Prevailing Wage zahlen.

Das bedeutet: Das Gehalt muss dem marktüblichen Lohn für die konkrete Position und Region entsprechen – ermittelt durch das US-Arbeitsministerium. Unterbezahlung ist hier nicht zulässig.

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Wartezeiten und Visa-Kontingente

Selbst wenn die Petition genehmigt wird, heißt das noch nicht, dass Sie sofort einwandern können. Arbeitsbasierte Greencards sind kontingentiert. Je nach Kategorie (z. B. EB-2 oder EB-3) kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen.

Typische Szenarien:

  • keine oder kurze Wartezeit bei sehr hochqualifizierten Kategorien (z. B. EB-1),
  • mehrjährige Wartelisten bei EB-2 und EB-3,
  • Verzögerungen abhängig von Herkunftsland und Nachfrage.

In dieser Zeit muss der Arbeitgeber oft überbrücken – etwa durch ein anderes Visum. Gelingt das nicht, verzögert sich der Beschäftigungsbeginn entsprechend. Das bedeutet auch: Der Arbeitgeber muss unter Umständen über einen längeren Zeitraum auf den Mitarbeiter warten, bis ein Visum tatsächlich verfügbar ist.

Die Rolle des Arbeitgebers im gesamten Verfahren

Ihr Arbeitgeber ist nicht nur formaler Antragsteller, sondern trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des gesamten Prozesses. Dazu gehören:

  • Einreichung und Unterzeichnung der Petition,
  • Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben,
  • vollständige und korrekte Dokumentation,
  • Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. Anwälten.

Für Sie bedeutet das: Die Wahl eines erfahrenen und strukturiert arbeitenden Arbeitgebers ist entscheidend für den Erfolg.

Fazit: Gute Vorbereitung entscheidet

Die Greencard durch Arbeitgeber ist einer der sichersten Wege in die USA – aber nur, wenn alle Anforderungen sauber umgesetzt werden. Gerade bei Themen wie Ausschreibung, Kostenübernahme und Gehaltsvorgaben gibt es klare gesetzliche Leitplanken.

Wenn Sie den Prozess rechtssicher gestalten möchten, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Begleitung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Anwalt für die Greencard in den USA.

Eine gute Planung spart Zeit, Geld und verhindert unnötige Rückschläge im Verfahren.

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