Was bedeutet „Change of Status“?
Wenn Sie mit einem Nichteinwanderungsvisum in die USA einreisen, erhalten Sie automatisch den dazugehörigen Aufenthaltsstatus. Reisen Sie zum Beispiel mit einem E-2 Visum ein, dürfen Sie für ein konkretes Unternehmen in einer festgelegten Position arbeiten – und müssen gleichzeitig die entsprechenden Pflichten beachten, etwa die erlaubte Aufenthaltsdauer einhalten. Sie dürfen grundsätzlich nur die Tätigkeit ausüben, für die Ihr Aufenthaltsstatus erteilt wurde. Eine Beschäftigung für ein anderes Unternehmen oder außerhalb des erlaubten Tätigkeitsbereichs ist regelmäßig nicht zulässig.
Der sogenannte change of status ermöglicht es Ihnen, diesen Status innerhalb der USA in eine andere Nichteinwanderungskategorie zu ändern. Die gesetzliche Grundlage findet sich in 8 USC § 1258(a). Dort ist geregelt, dass ein Wechsel grundsätzlich möglich ist, wenn:
- Sie rechtmäßig als Nichteinwanderer eingereist sind,
- Sie Ihren aktuellen Status weiterhin ordnungsgemäß einhalten,
- keine Unzulässigkeitsgründe vorliegen.
Wer kann den Status nicht ändern?
So flexibel der change of status erscheinen mag – das Gesetz enthält klare Ausschlüsse. Ein Statuswechsel ist grundsätzlich nicht möglich für:
- Einreisende mit Visa der Kategorien C, D, K oder S,
- Personen mit einem J-Visum zur medizinischen Ausbildung,
- J-Visuminhaber, die dem „Two-Year Home Residency Requirement“ unterliegen,
- Reisende, die visumsfrei über das Visa Waiver Program (ESTA) eingereist sind.
Gerade letztere Gruppe stellt in der Praxis die häufigste Fallkonstellation dar. Wenn Sie also mit ESTA eingereist sind, können Sie keinen eigentlichen Statuswechsel durchführen, Sie müssen in der Regel ausreisen und im Ausland ein neues Visum beantragen.
Besondere Einschränkungen je nach Visumskategorie
Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen gibt es spezifische Regeln für einzelne Visumstypen. Die gesetzlichen Ausnahmen beschränken sich also nicht auf die oben genannten Personengruppen – auch einzelne Visumskategorien enthalten eigene Sonderregelungen. Ein Beispiel ist das M-1 Visum für berufliche Ausbildungsprogramme:
- Ein Wechsel vom M-1 in den F-1 Status (akademisches Studium) ist nicht erlaubt,
- USCIS lehnt außerdem einen Wechsel in eine H-Arbeitskategorie grundsätzlich ab, wenn das M-1-Ausbildungsprogramm lediglich aufgenommen wurde, um anschließend in einen H-Status wechseln zu können.
Solche Detailregelungen finden sich unter anderem in 8 CFR § 248.1 und werden von den Behörden streng geprüft. Das M-1-Visum ist dabei nur ein Beispiel – je nach Visumskategorie können weitere besondere Einschränkungen gelten. Eine sorgfältige Planung ist daher entscheidend.
Welcher Visumsweg passt?
Klare Empfehlung statt weiterer Recherche: Besprechen Sie Ihre Situation direkt mit einem auf US-Visa spezialisierten Anwalt.
Fristen und Antragstellung
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Der Antrag wird zu spät gestellt. Der change of status-Antrag muss unbedingt innerhalb Ihrer genehmigten Aufenthaltsdauer eingereicht werden. Maßgeblich ist dabei das Datum auf Ihrem I-94-Eintrag, nicht die Gültigkeit des Visums im Pass.
Nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen akzeptiert die US-Einwanderungsbehörde USCIS verspätete Anträge. Diese sind an strenge Voraussetzungen geknüpft und sollten keinesfalls als „Plan B“ eingeplant werden.
Je nach angestrebtem Status kommen unterschiedliche Antragsformulare zum Einsatz. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt stark von Ihrem konkreten Fall ab.
Praktische Einschätzung: Wann lohnt sich ein Change of Status?
Ein Statuswechsel innerhalb der USA kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits vor Ort sind und sich Ihre Pläne ändern – etwa vom Besucherstatus in ein Arbeitsvisum (sofern zulässig). Gleichzeitig birgt das Verfahren Risiken, etwa bei fehlerhaften Anträgen oder falscher Einschätzung der eigenen Ausgangslage.
In vielen Fällen ist die Beantragung eines neuen Visums über ein US-Konsulat im Ausland die sicherere Alternative. Welche Strategie für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Hinweis
Wichtig: Sollten Sie nach dem genehmigten Statuswechsel die USA verlassen, verfällt dieser! Um bei Einreise den aktuellen Status wieder zu erhalten, müssten Sie vorher das entsprechende Visum bei einem US-Konsulat beantragen. Wie aufwendig das ist, hängt von der Art des Visums ab. Sollten Sie z. B. mit einem B-1-Visum zur Investition in ein eigenes Unternehmen eingereist sein, dann einen Statuswechsel auf E-2 beantragt und erhalten haben, um in ihrem Unternehmen arbeiten zu können, ist z. B. zu bedenken, dass das US-Konsulat, bei dem Sie das E-2-Visum beantragen möchten, seine Entscheidung völlig unabhängig von der Entscheidung der USCIS über die Genehmigung des E-2-Status treffen wird.
Fazit
Der change of status ist ein wichtiges Instrument im US-Einwanderungsrecht, aber kein Selbstläufer. Ob ein Wechsel möglich ist, hängt von Ihrer aktuellen Visumskategorie, Ihrem Aufenthaltsstatus und zahlreichen Detailregelungen ab. Entscheidend sind vor allem die Einhaltung der Fristen und eine saubere Antragstellung.
Wenn Sie prüfen möchten, ob ein Statuswechsel in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Einschätzung. Weitere Informationen finden Sie hier: Anwalt für US-Visum – rechtssicher zum passenden Status.
